Subjektive undobjektive Sicherheitserfordernisse
Dies sind für den motorisierten Verkehr andere als für den öffentlichen Personenverkehr und nochmals andere für diejenigen, die auf dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. Besonderes Augenmerk gilt in diesem Kontext den Schwächeren, Kindern, älteren Menschen zu Fuß und solchen, die auf die eine oder andere Weise in ihrer Mobilität beeinträchtigt und auf unterschiedliche Hilfsmittel angewiesen sind.
Verkehrssicherheit– Verkehrskultur
Eng verknüpft mit der Verkehrssicherheit ist das Thema Mobilitätskultur. Seine wesentlichen
Essentials sind in der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 1 zusammengefasst:
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
- Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet
oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Damit ist der ordnungsrechtliche Rahmen benannt, der durch Mittel des Dialogs und der Information u.a. im Rahmen des Mobilitätsmanagements zu ergänzen ist.
Strategien
- VSi_01: Auf Initiative der LHMD wird eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe „Sicherheit und Mobilität“ aus unterschiedlichen, im Rahmen der Verkehrssicherheit involvierten Verei-nen und Institutionen gebildet. Sie soll das Zusammenwirken u.a. von Schulen, Poli-zei, ADAC, ADFC und Stadtverwaltung dauerhaft stärken.
- VSi_02: Um Sicherheits- und Unfallrisiken im Umfeld von Kindergärten und Schulen zu redu-zieren, ist dort die Einrichtung von Bereichen zum Bringen und Abholen der Kinder in Kombination mit temporären Zufahrtsverboten für „Eltern-Taxis“ auf angrenzenden Straßen vorgesehen. Die entsprechenden Maßnahmen werden mit Kindern, Eltern und dem Personal der betreffenden Einrichtungen abgestimmt. Die temporären Zu-fahrtsverbote sind so zu planen, dass die Kinder einen sicheren, von motorisiertem Verkehr nicht gefährdeten Fußweg von etwa 150 – 200 Metern selbständig zurück-legen und sich so allmählich Mobilitätskompetenz aneignen können.
- VSi_03: Im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Schulkindern veranlasst die LHMD in Umsetzung des entsprechenden Stadtratsbeschlusses (Nr. 450-012(VII)20) die Fortschreibung der Schulwegpläne für Grundschulen bzw. deren laufende Anpas-sung in Abstimmung mit Schulkindern, Eltern und Lehrpersonal. In diesem Kontext erfolgen auch die kontinuierliche Ermittlung möglicher Schäden und Sicherheitsrisi-ken der betreffenden Wege (z.B. mangelhafte Beleuchtung) sowie die Umsetzung von Maßnahmen der Schulwegsicherung (Maßnahme Nr. 31).
- VSi_04: Die LHMD setzt sich in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen (z.B. Verkehrs-wacht) für die dauerhafte Sicherung der Verkehrserziehung an Kindertagesstätten und Schulen ein.
- VSi_05: Die LHMD wird die langfristige Absicherung der fachlichen Arbeit der Unfallkom-mission und der Verkehrsüberwachung aktiv unterstützen.
- VSi_06: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die LHMD regelmäßige Kampagnen unter Einbindung von Schulen, Verkehrsverbänden und Fachleuten sowie einer breiten Öffentlichkeit durchführen (siehe auch Stadtratsbeschluss Nr.438-012(VII)20).
- VSi_07: Im Radverkehr ist hinsichtlich einer Minderung von Sicherheitsrisiken und Konflikten die bauliche Trennung von Fuß- und Radverkehr erforderlich. Die LHMD wird sich dafür einsetzen, dass insbesondere entlang von Hauptverkehrsstraßen und Sam-melstraßen nach und nach getrennten Radverkehrsanlagen eingerichtet werden, um dort noch auf Gehwegen geführten Radverkehr schrittweise zu verlagern. Schutz-streifen sind künftig nur ausnahmsweise und nur in der Regelbreite (1,25 – 1,60 m) vorzusehen. In Verbindung damit sollte auf den betreffenden Straßen eine Reduzie-rung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen. Auf Nebenstraßen ist der Radverkehr möglichst bevorrechtigt im Mischverkehr zu führen (siehe Kapitel „Radverkehr“ Rad 02).
- VSi_08: Im Interesse der Verkehrssicherheit hat die angemessene Gestaltung von Verkehrs-anlagen, die allein der Fahrradnutzung vorbehalten sind, sowie von barrierefreien Gehwegen bei Neubau- oder Umgestaltungsmaßnahmen unbedingte Priorität.
- VSi_09: Besonderes Augenmerk beim Umbau von Knotenpunkten gilt der Beachtung der Ver-kehrssicherheit von Menschen zu Fuß oder auf dem Fahrrad. Das betrifft vor allem in besonders konfliktträchtigen – z.B. durch Gehwegparken beanspruchten – Berei-chen die veränderte Führung des Radverkehrs, die Beseitigung von Sichtbehinde-rungen sowie verbesserte Querungsmöglichkeiten für Fuß- und Radverkehr unter anderem auch durch bauliche Maßnahmen (z.B. Poller oder Fahrradbügel).
- VSi_10: Bei Analysen zur Verkehrssicherheit wird die LHMD die Bewertung des Sicherheitspo-tentials von Straßen nach ESAS (Empfehlungen für das Sicherheitsaudit für Straßen, Ausgabe 2002) sowie nach ESN (Empfehlungen zur Sicherheitsanalyse von Straßen-netzen, Ausgabe 2003) besonders beachten.
- VSi_11: Im Interesse höchstmöglicher Verkehrssicherheit sowie der deutlichen Reduzierung im Straßenverkehr verletzter oder getöteter Personen setzt sich die LHMD bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde für situationsentsprechende Geschwindig-keitsregelungen auf Teilabschnitten von Hauptverkehrs- und Hauptsammelstraßen ein (siehe Kapitel „Straßennetz und motorisierter Verkehr“ MIV 09).
- VSi_12: Zur notwendigen Integration neuer Verkehrsmittel (z.B. Pedelecs, Segways, E-Lasten-fahrräder, E-Scooter) in die Verkehrssicherheitsbetrachtung wird die LHMD die Vorbe-reitung eines entsprechenden Sicherheits-Regelwerks in Abstimmung mit einschlä-gig erfahrenen Fachleuten in die Wege leiten und begleiten.
- VSi_13: Zur Sicherung von Geh- und Radwegen sind verstärkte behördliche Kontrollen erfor-derlich. Dies betrifft gefährdende und ordnungswidrige Nutzungen oder übermäßige Beanspruchung durch Aufsteller, Werbeschilder, Geschäftsauslagen oder Freisitze sowie das Gehwegparken. Die LHMD wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten entspre-chende Maßnahmen für eine intensivere Überwachung speziell in den Nachtstunden und an Wochenenden veranlassen.
- VSi_14: Die LHMD wird sich überdies in Abstimmung mit der Landesregierung für eine Er-höhung der Personal- und Sachmittel für die Polizei einsetzen, um Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung im fließenden – bzw. durch das Ordnungsamt im ruhen-den – Verkehr effektiver verfolgen und ahnden zu können.
- VSi_15: Besondere Beachtung gilt der Sicherheit von Menschen, die in der einen oder anderen Weise in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind und deren größtmögliche Mobilität zugleich zu gewährleisten ist. Um der Vielfalt der entsprechenden Belange Rechnung zu tragen, wird die LHMD bei sämtlichen verkehrsrelevanten Neubau- oder Umge-staltungsmaßnahmen neben der bestehenden Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der / des Behindertenbeauftragten im Bedarfsfall auch externen Sachverstand hinzuziehen.