29. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Buchenweg"
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes "Buchenweg" in der Zeit vom 01.11. 2021 bis 30.11.2021 beschlossen.
Zur Auslegung
Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 42 vom 22.10.2021:
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen:
- Für den im Stadtteil Hopfengarten zwischen Buchenweg und Lärchenstraße gelegenen Bereich wird der Einleitungsbeschluss für die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Buchenweg“ gefasst. Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, dargestellt.
- Ziel des Änderungsverfahrens ist die Ausweisung einer bislang im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche mit Zweckbestimmung „Kleingärten“ als Wohnbaufläche. Das Verfahren wird gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 430 - 1 „Buchenweg" durchgeführt.
- Gemäß § 2a BauGB ist dem Entwurf der 29. Änderung eine Begründung sowie ein Umweltbericht beizufügen. Da eine Umweltprüfung innerhalb des gleichzeitig durchgeführten Bebauungsplanverfahrens Nr. 430 - 1 „Buchenweg" erfolgt, wird die im Rahmen der 29. Änderung durchzuführende Umweltprüfung gemäß § 2 (4) Satz 5 BauGB auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen beschränkt.
- Der Entwurf und die Begründung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Landeshauptstadt Magdeburg „Buchenweg“ werden in der vorliegenden Form gebilligt.
- Der Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung sowie Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung der 29. Änderung „Buchenweg“ sind gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 (2) Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.
- Gemäß § 4a (2) BauGB wird die Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchgeführt.
Hinweise:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des der 29. Änderung des Flächennutzungsplans „Buchenweg“ mit der Begründung
in der Zeit vom01.11.2021 bis einschließlich 30.11.2021
im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten
montags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Krischel (Tel.: 0391 540 5326 bzw. Herrn Wöbse 540 5321).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.
Unterlagen:
Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:
Begründung zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes"Buchenweg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021
Planzeichung des Entwurfes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes"Buchenweg" i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Juni 2021
- Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 430 - 1 „Buchenweg" (Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur 29. F-Plan-Änderung „Buchenweg“).
DS0127_21 Anlage 4, Umweltbericht mit Baumkartierung
zum Bebauungsplan Nr. 430 - 1 „Buchenweg"
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen auf folgende Schutzgüter einer
Beurteilung unterzogen:
- Mensch und seine Gesundheit – mit Aussagen zu Schallimmissionen, zur Naherholung, zum Landschaftsbild
- Flora und Fauna – mit Aussagen u. a. zum Vorkommen von Vogelarten, zu Biotopstrukturen
- Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zu Überwärmungsbereichen
- Landschaft und biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zur Erholungsfunktion/Landschaftserleben, zur biologischen Vielfalt
- Boden – mit Aussagen u. a. zum Relief, zu Bodenbelastungen/Schutz des Grundwassers
- Wasser – mit Aussagen u. a. zu Oberflächengewässer, Grundwasser/hydrologischen Verhältnissen/Grundwassergeschütztheit
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.
Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-
Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“, die mit ausliegt.