Inhalt

Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs und der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2021 die Änderung des Geltungsbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 "Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße" in der Zeit vom 09. August 2021 bis 08. September 2021 beschlossen.


Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 30 vom 30.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 15. Juli 2021 beschlossen:

  1. Der Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ und die Begründung/Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  2. Der Entwurf der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ und die Begründung/Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

  3. Der geänderte Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:
    -im Norden: durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 10000
    -im Osten: durch die östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2
    -im Süden: durch südliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2 (südliche Grenze Flurstück 10116) sowie die gedachte Verlängerung der Südgrenze des Flurstücks 1341/89 in westliche Richtung bis zur Ostgrenze des Flurstücks 11138
    -im Westen durch die westliche Begrenzung der Flurstücke 10000, 10001, 10002 und teilweise 10115 sowie durch die parallel um 6 m nach Westen verschobene östliche Grenze des Bebauungsplans Nr. 312-2 (alle Flur 337).

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/ Dehmbergstraße“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

in der Zeit vom

09.08.2021 bis einschließlich 08.09.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382). Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021


Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand April 2021

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans

Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

    • Mensch/Erholung/Gesundheit/Bevölkerung – mit Aussagen u. a. zur Arbeits- und Wohn- und Wohnumfeldfunktion, zur Erholungs- und Freizeitfunktion, zur ressourcenabhängige Umweltnutzung
    • Tiere und Pflanzen Schutzgebiete, biologische Vielfalt – mit Aussagen u. a. zum Baumbestand, zu Biotop- und Nutzungstypen, zum Vorkommen von streng geschützten Arten  
    • Luft und Klima – mit Aussagen u. a. zur Kaltluftlieferung, zur bioklimatischen Bedeutung, zur klimatischen und lufthygienischen Ausgleichsfunktion
    • Landschaftsbild – mit Aussagen u. a. zu landschaftsbildprägenden Elementen, zum Erholungswert der Landschaft, zu Landschafsbildeinheiten
    • Fläche und Boden – mit Aussagen u. a. zu den Bodenschichten, zur Lebensraumfunktion, zur Bodenversiegelung, zur Pufferungsmöglichkeit
    • Wasser – mit Aussagen u. a. zum Oberflächenwasser und zum Grundwasser
    • Kultur und sonstige Sachgüter – mit Aussagen u. a. zu kulturhistorisch bedeutsamen Bauwerken, Ensembles, Bodendenkmäler
  • Angaben umweltbezogener Informationen
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 06.05.2014
    • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.04.2014
Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312-2 „Große Diesdorfer Straße/Dehmbergstraße“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.