Inhalt

Verfahrenswechsel, Herauslösung eines Teilbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 216-2A "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2021 den Verfahrenswechsel, die Herauslösung eines Teilbereiches sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 216-2A "Westlich Damaschkeplatz" in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis 18. August 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 27 vom 09.07.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 10. Juni 2021 beschlossen:

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ wird ein Teilbereich herausgelöst, der wie folgt umgrenzt wird:

    - im Norden: durch die nördliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 65/17, 65/18, 65/3 sowie 68/1 und deren Verlängerung in Richtung Osten,
    - im Nordosten: durch den südwestlichen Fahrbahnrand der Olvenstedter Straße und dessen Verlängerung nach Osten;
    - im Süden: durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 3501/57 und deren Verlängerung nach Osten;
    - im Westen: durch die südwestliche Flurstücksgrenze der Flurstücke 62/6, 62/12, 3420/62, durch die Nordwestgrenze der Flurstücke 3420/62 und 62/12, die Ostgrenze des Flurstücks 62/2 und deren südliche Verlängerung sowie die Westgrenze des Flurstücks 65/17.

    Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 345.

  2. Das Bebauungsplanverfahren für diesen Teilbereich wird unter der Bezeichnung 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A unter Berücksichtigung klima- und umweltrelevanter Belange im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB weitergeführt.

  3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
    Die unbebaute Eingangssituation in das Stadtgebiet Stadtfeld Ost und die Verbindung zur Altstadt soll städtebaulich gefasst werden. Eine geschlossene, straßenbegleitende Bebauung mit Eckbetonung an der Olvenstedter Straße sowie die öffentliche Durchwegung des Quartiers sind wichtige Planungsziele. Der Bebauungsplan soll auch Festsetzungen zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche enthalten. Es werden Kerngebiete, ein Urbanes Gebiet, Verkehrsflächen und Grünflächen festgesetzt. Der aufzustellende Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Magdeburg entwickelt. Im Flächennutzungsplan ist dieses Gebiet als gemischte Baufläche dargestellt.

  4. Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.BauGB, von einer frühzeitigen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

  5. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  6. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. 

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A mit der Begründung

in der Zeit vom

19.07.2021 bis einschließlich 18.08.2021


im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
dienstags von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
mittwochs von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

für alle Personen zur Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen
Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der
zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mrochen (Tel.: 0391 540 5322).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch
ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

 

 
Planzeichnung i.d.F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.06.2021)


Begründung zum Bebauungsplan i.d.F. des Entwurfs mit dem Stand Februar 2021 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 10.06.2021)


Schalltechnische Untersuchung
vom 17.02.2021


Verkehrsuntersuchung
vom 17.02.2021


Expertise Klimaökologie vom Februar 2021

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von allen Personen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 216-2A „Westlich Damaschkeplatz“ im Teilbereich A

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung, die mit ausliegt.