- Antragsberechtigt sind juristische Personen und natürliche Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft in der Region Magdeburg leben oder arbeiten bzw. hier ansässig sind
- Anträge können ab sofort und bis maximal 10. September 2021 gestellt werden
- Alle Mikroprojekte müssen in Magdeburg bis spätestens 25. September 2021 umgesetzt werden
- Alle Mikroprojekte müssen grundsätzlich im öffentlichen Raum im Freien stattfinden
- Alle Antragstellenden müssen die Einhaltung der jeweils gültigen Corona-bedingten Abstands- und Hygienerichtlinien gewährleisten
- Hierbei wird gern Hilfe von Seiten des Organisationsbüros geleistet
- Bei der Bewilligung kommt ein Vertrag mit der Landeshauptstadt Magdeburg zustande, der die Details regelt und bei dem auch die Fördergrundsätze der Bundeskulturstiftung für das Programm „Kultursommer“ zur Geltung kommen
- Für die Kalkulation und die Abrechnung des Projektes muss diese EXCEL-Tabelle benutzt werden
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über dieses Kontaktformular
- Die Entscheidung fällt mit Blick auf das Gesamtprogramm des Kultursommers Magdeburg – Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium aus Vertreter*innen der Freien Kulturszene Magdeburgs sowie dem Kulturbüro der Landeshauptstadt, spätestens 10 Tage nach Eingang des Antrags
- Für alle Mikroprojekte stehen insgesamt 30.000 Euro zur Verfügung
- Die Mindestförderhöhe beträgt 500,00 Euro, die maximale Förderhöhe je Mikroprojekt beträgt 3.000 Euro brutto
- Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht
Ansprechpartnerin für Interessierte an einer Antragstellung ist Jacqueline Brösicke.