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Die 2.  Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzept ist notwendig, u.a. durch die Änderung des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung 2017, durch die Entwicklung im Onlinehandel und angesichts einer konstanten Nachfrage nach Erweiterung bestehender Märkte und nach neuen Nahversorgungsstandorten.
Basierend auf dem beschlossenen Märktekonzept aus dem Jahr 2007 (Beschlussnummer 1832-61(IV)08) wurde untersucht, wie sich die Handelsstruktur seitdem verändert hat und welche von den damaligen Empfehlungen umgesetzt werden konnten.
Auch haben sich bei den Einzelhandelsstandorten angebots-und nachfrageseitig Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Ziele erfordern.
Erstmalig werden in dem vorgelegten Konzept die zentralen Versorgungsbereiche parzellenscharf abgegrenzt, um bei Entscheidungen über die Zulässigkeit eines Vorhabens eine rechtssichere Grundlage zur Verfügung zu stellen.
Die Fortschreibung des Märktekonzeptes wurde eng mit der Industrie-und Handelskammer abgestimmt und bildet eine wesentliche Grundlage für die Stärkung der Landeshauptstadt als Oberzentrum für die Region, zur weiteren Entwicklung der Innenstadt als lebendiges Zentrum und für die Sicherung der Nahversorgung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt bei der Planung und Realisierung konkreter Konzepte und Maßnahmen.
Gutachterliche Empfehlungen, wie die konsequente Konzentration von zentrenrelevanten Angeboten auf die Innenstadt, Sicherung der großflächigen Anbieter mit Magnetwirkung, höherwertige Positionierung der Innenstadt, Aufwertung der Stadteilzentren und Konzentration der Nahversorgung in den fußläufig zu erreichenden Wohngebietszentren werden weiterhin im fortgeschriebenen Märktekonzept beibehalten.
Neu ist, dass die pauschale eingeräumte Möglichkeit, in Baudenkmalen großflächigen Einzelhandel zuzulassen, nun entfällt.
Des Weiteren wurde die Sortimentsliste überprüft und angepasst. Die Einteilung in zentren-und nicht zentrenrelevante Sortimente beruhen auf der tatsächlichen Standortverteilung in der Landeshauptstadt, welche  durch eine vollständige Erhebung aller Verkaufsflächen in 2020 ermittelt wurde.
Mit der Realisierung des Domviertels ist eine Anbindung des Hasselbachplatzes an die innerstädtischen Einkaufszentren erzielt worden. Weitere Potenziale können durch die Bebauung brachliegender oder untergenutzter Areale auch für den Einzelhandel in der Innenstadt erschlossen werden, um das Angebot künftig noch vielseitiger und attraktiver für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Käuferschichten aus dem Umland und für Touristinnen zu machen.
Die Konzentration der zentrenrelevanten Sortimente auf die Innenstadt konnte in den zurückliegenden zwei Dekaden konsequent und erfolgreich umgesetzt werden. Mit städtebaulichen Maßnahmen wurde und wird weiterhin die Belebung der Haupteinkaufslagen gestützt. Dies ist vor dem Hintergrund des zunehmenden Anteils des Onlinehandels und angesichts der noch nicht einzuschätzenden Auswirkungen der Corona-Pandemie eine zentrale Aufgabe.
Der Beschluss über die 2. Fortschreibung des Magdeburger Märktekonzeptes erfolgte in der Stadtratssitzung am 06.05.2021 .