Inhalt

Die Verpflichtungen zur Abmeldung bei den Meldebehörden wurden bedeutend vereinfacht und ersparen dem Bürger viele Behördenwege.

Bitte beachten Sie aber, dass für die verbleibenden An- und Abmeldungen die gesetzliche Frist von 7 Tagen gilt.

weiterhin bestehende Verpflichtung zur Abmeldung

Erfüllungsort

Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik NEIN In diesem Fall ist nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes notwendig.
Verzug ins Ausland JA In diesem Fall ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes weiterhin notwendig.
Änderung einer Nebenwohnung innerhalb der Bundesrepublik JA In diesem Fall ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes weiterhin notwendig.