Die Verpflichtungen zur Abmeldung bei den Meldebehörden wurden bedeutend vereinfacht und ersparen dem Bürger viele Behördenwege. Bitte beachten Sie aber, dass für die verbleibenden An- und Abmeldungen die gesetzliche Frist von 7 Tagen gilt. weiterhin bestehende Verpflichtung zur Abmeldung Erfüllungsort
Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik
NEIN
In diesem Fall ist nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnsitzes notwendig.
Verzug ins Ausland
JA
In diesem Fall ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes weiterhin notwendig.
Änderung einer Nebenwohnung innerhalb der Bundesrepublik
JA
In diesem Fall ist eine Abmeldung bei der Meldebehörde des alten Wohnsitzes weiterhin notwendig.