Auslegung vom 02.11.2020 bis 01.12.2020
28. Änderung des Flächennutzungsplanes «Diesdorf südlich Wendeschleife«
28. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Diesdorf südlich Wendeschleife"
Umwandlung von landwirtschaftlicher Nutzfäche zu Wohnbaufäche und Grünfläche im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 367-3 "Diesdorf südlich Wendeschleife". Stand des Verfahrens:
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) | 07.05.2019 |
Einleitungs-und Auslegungsbeschluss | 08.10.2020 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
02.11. - 01.12.2020 |
Behandlung der Stellungnahmen Feststellungsbeschluss |
10.06.2021 |
Genehmigung |
Auslegung vom 02.11.2020 bis 01.12.2020
31. Änderung des Flächennutzungsplanes «Logistikcenter August-Bebel-Damm«
31. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Logistikcenter August-Bebel-Damm"
Bei dem zu überplanenden Gelände im Stadtteil Gewerbegebiet Nord handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, für die bereits Baurecht besteht.
Es besteht die Absicht, die Fläche gewerblich zu entwickeln. Hierzu erfolgte in der Stadtratssitzung vom 05.04.2018 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite", 3. Änderung (Satzungsverfahren).
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt im betroffenen Bereich Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Güterverkehrszentrum“ sowie Fläche für Bahnanlagen, Grün- und Wasserfläche dar.
Damit widerspricht die geplante Nutzung den Darstellungen des aktuellen Flächennutzungsplanes und somit den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
Um dem o. g. Entwicklungsgebot zu entsprechen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert und die Flächen entsprechend der vorgesehenen Nutzung als gewerbliche Baufläche dargestellt werden.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB |
19.10.2019 |
Einleitungs- und Auslegungsbeschluss | 08.10.2020 |
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB |
02.11. - 01.12.2020 |
Hinweise zur Auslegeung:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.