Ablauf, Terminvergabe, Fragen und Antworten
Impfzentrum Magdeburg
Messehalle 3
Elbauenpark
Tessenowstraße 9a
39114 Magdeburg
Hinweise zur Anfahrt mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Ablaufplan zur Impfung im Impfzentrum Magdeburg.
Hilfe für eine Vereinbarung eines Impftermins für Magdeburger Senior*innen.
Hilfe in verschiedenen Sprachen / Guide in different languages
- عربي (Arabisch)
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- Русский (Russisch)
Terminvergaben und Hilfen bei der Vereinbarung
Terminvergaben für das Impfzentrum Magdeburg erfolgen ausschließlich online über das Impfportal der Landeshauptstadt Magdeburg.
Hinweis: Innerhalb des Impfzentrums herrschen strenge Hygiene-Richtlinien. Die Patient*innen müssen sich vor Ort die Hände waschen und während des gesamten Termins einen Mund-Nasenschutz tragen. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, müssen die unbedingt Termin eingehalten werden.
Härtefalle auf eine vorrangige Corona-Schutzimpfung
In Sachsen-Anhalt können Härtefälle auf eine vorrangige Corona-Schutzimpfung geprüft werden. Zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalts und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Sachsen-Anhalt, kurz MDK, wurde eine Vereinbarung über die medizinische Beurteilung von Einzelfällen geschlossen, die nicht ausdrücklich in der Bundesimpfverordnung berücksichtigt sind.
⯈ Es kann eine individuelle ärztliche Beurteilung von Einzelfällen vorgenommen werden, wenn aufgrund von schwerwiegenden Erkrankungen ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion besteht.
Auf den Internetseiten des Ministeriums und des MDK wird ab dem 26. Februar ein Anschreiben mit der Bitte um vorrangige Impfung bereitgestellt. Neben personenbezogenen Daten ist auch eine Kurzbeschreibung der besonderen Lebensumstände hinzuzufügen. Des Weiteren muss eine ärztliche Bescheinigung mit den aufgeführten Erkrankungen beigefügt werden, die in der Regel durch den Hausarzt ausgestellt wird.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Wer hat Anspruch auf die Corona-Schutzimpfung?
Da der Impfstoff in der ersten Phase nur eingeschränkt zur Verfügung steht, werden zunächst Menschen mit einem erhöhtem Infektionsrisiko und Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf einer Infektion geimpft. Zu diesen Personengruppen zählen unter anderem Menschen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, medizinisches und pflegendes Personal sowie Menschen mit Grunderkrankungen. Medizinisches oder pflegendes Personal benötigen eine Bestätigung ihrer Beschäftigungsstelle.
Die Kriterien für die Impfreihenfolge ist durch die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, festgelegt.
► Die endgültige Prüfung eines Anspruchs auf die Corona-Schutzimpfung findet vor Ort im Impfzentrum (Messegelände Magdeburg, Messehalle 3) statt.
Wie können Termine angefragt oder gebucht werden?
Die Corona-Schutzimpfung ist eine sogenannte Doppelimpfung. Das heißt, für einen vollständigen Impfschutz muss eine zweite Impfung an einem weiteren Termin erfolgen. Der Termin für die notwendige zweite Impfung wird vor Ort im Impfzentrum Magdeburg und nach der ersten Impfung vergeben.
Die Terminvergabe für die erste Impfung erfolgt ausschließlich online über das Impfportal der Landeshauptstadt Magdeburg.
Welche Daten müssen für einen Impftermin erfasst werden?
Es werden folgende Patientendaten erfasst:
- Name
- Vorname
- Adressdaten
- Kontaktdaten (Email und Telefonnummer)
Wieviel Zeit sollte für die Impfung eingeplant werden?
Für den Impftermin sollte zunächst etwa eine Stunde eingeplant werden. Neben der Kontrolle der Impfberechtigung erfolgt eine Beratung und eine Nachbeobachtung des Befindens der Patient*innen nach der Impfung.
Was muss zum Impftermin mitgebracht werden?
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte bzw. Chipkarte
- Impfpass bzw. Impfausweis
- Aufklärungsmerkblatt zum Herunterladen
- Anamnese- und Einwilligungsbogen zum Herunterladen
Festgelegte Impfreihenfolge gemäß der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Die Kriterien für die Impfreihenfolge ist durch die Ständige Impfkommission, kurz STIKO, festgelegt. Folgende Personen haben demnach mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere:
- Intensivstationen
- Notaufnahmen
- Rettungsdienste
- Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
- Impfzentren
- Bereiche, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere:
- Onkologie
- Transplantationsmedizin