Inhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten" und Reduzierung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Januar 2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A "Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten" sowie die Reduzierung des Geltungsbereiches in der Zeit vom 08. Februar 2021 bis 10. März 2021 beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg Nr. 04 vom 29.01.2021: 

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat auf seiner Sitzung am 21.01.2021 beschlossen:

  1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird im Norden geändert (reduziert). Das Plangebiet wird wie folgt neu umgrenzt:
    - im Norden von der nördlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 10274, 1501/2, 7503/1 und 7503/2
    - im Osten von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 7503/2 sowie vom Geltungsbereich des   Bebauungsplans Nr. 431-1A 4. Änderung
    - im Süden von der südlichen Straßenkante der Ottersleber Chaussee bzw. von der um 7m in Richtung Süden verschobenen Straßenkante
    - im Westen von der westlichen Flurstücksgrenze der Flurstücke 1501/4 und 10274.

    Das in seiner Begrenzung vorstehend beschriebene Gebiet ist im beiliegenden Lageplan, welcher Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.

  2. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“ und der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  3. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee / Am Hopfengarten“ und die Begründung mit Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

    Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntzumachen.
    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind genäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

Hinweise:

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“ mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht

            in der Zeit vom

08.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021

im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg, An der Steinkuhle 6, 39128 Magdeburg während der Dienstzeiten

montags          von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
dienstags        von 08:00 Uhr – 17:30 Uhr
mittwochs     von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
freitags            von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Bei Fragen zu den Auslegungsunterlagen bitten wir Sie aufgrund der aktuellen Pandemielage um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Callehn (Tel.: 0391 540 5382).
Die Auslegungsunterlagen sind im Informationsbereich des Baudezernats auch ohne Terminvereinbarung öffentlich zugänglich.

Unterlagen:

Nachfolgende Unterlagen sind Bestandteil der öffentlichen Auslegung im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung:

   
Planzeichnung i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2021)

  
Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Entwurfs mit dem Stand Oktober 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 21.01.2021)
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans mit dem Stand Oktober 2020
Im Umweltbericht wurden die Auswirkungen des Bebauungsplans auf folgende
Schutzgüter einer Beurteilung unterzogen:

  • Mensch (mit Aussagen zu Wohnnutzung und Gesundheit, zur gewerbliche Nutzung, zur Erholungsnutzung und Verkehr)
  • Tiere und Pflanzen (mit Aussagen u. a. zum Artenschutz (Feldlerche, Hamster), zum potentiellen Lebensraum des Feldhamsters, zum Vorkommen gefährdeter Arten, zur Strukturvielfalt, zu Regenerationsfähigkeit, zu Standortverhältnissen)
  • Luft und Klima (mit Aussagen u. a. zur Klimaregion, zu stadtklimatischen Baubeschränkungsbereichen, zur Luftaustauschbahn)
  • Landschaft (mit Aussagen zu den Flächennutzungen)
  • Fläche (mit Aussagen u. a. zum Entwicklungspotenzial für Landschaft sowie Freizeit und Erholung, zur Standorteignung)
  • Boden (mit Aussagen u. a. zur Versiegelung der Flächen)
  • Wasser (mit Aussagen zu Oberflächenwasser, zu Grundwasser, zu Grundwasserneubildung und Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Verschmutzung)
  • Kultur und sonstige Sachgüter (mit Aussagen zu möglichen Beeinträchtigungen)

  
Brutvogelkartierung auf den Ackerflächen Ottersleber Chaussee

 
Kartierung zum Vorkommen des Feldhamsters (Büro für Umweltberatung und Naturschutz) mit dem Stand Juni 2017

 
Schalltechnische Untersuchung (Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse) mit dem Stand 12.02.2017

 
Leistungsfähigkeitsuntersuchung (Verkehrsuntersuchung) zum Anschluss des B-Plan-Gebiets (Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH) mit dem Stand 26.06.2020 (5. Fassung)

 
Fachtechnische Stellungnahme zur Versickerung (IBB Bischof mbH - Ingenieurgesellschaft für Baustoffe und Bautechnik) mit dem Stand 15.10.2015

die der Planung zu Grunde liegenden DIN-Vorschriften (nur zur Einsichtnahme im Stadtplanungsamt)

 
Angaben umweltbezogener Informationen

  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 01.06.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 13.06.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde vom 30.05.2017
  • umweltbezogene Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 02.06.2017

Die vorgenannten Planunterlagen sind im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch elektronisch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Magdeburg unter www.magdeburg.de/auslegungen eingestellt und können dort eingesehen werden.

Verfahren zur Abgabe von Stellungnahmen:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 431-1A „Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten“

- schriftlich oder während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift, oder
- durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: poststelle@stadt.magdeburg.de, oder
- durch De-Mail in der Sendevariante absenderbestätigt nach dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Landeshauptstadt Magdeburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung., die mit ausliegt.