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Impfen: Aufklärungsbogen

Impfungen mit wirksamen und verträglichen Impfstoffen sind eine effektive Maßnahme, die Corona-Pandemie einzudämmen, sich selbst und andere vor COVID-19 zu schützen. Alle Impfstoffe enthalten bestimmte Bestandteile (Antigene) des Coronavirus SARS-CoV-2, sodass ein Immunschutz gegen das Virus aufgebaut werden kann, ohne die Erkrankung auszulösen. Die unterschiedlichen Impfmittel nutzen dabei verschiedene Ansätze. Es gibt drei Hauptentwicklungslinien: mRNA/DNA-Impfstoffe, Impfstoffe mit Vektorviren und Totimpfstoffe mit Virusproteinen.

Am 22. Dezember 2020 wurde in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland ein erster mRNA-Impfstoff gegen COVID-19 zugelassen. Ein weiterer mRNA-Impfstoff erhielt am 6. Januar 2021 ebenfalls die Zulassung. RNA-Impfstoffe enthalten den Bauplan von einem bestimmten Teil des Erregers (Antigen) in Form von Boten-RNA (messenger RNA, mRNA). Es handelt sich dabei um Baupläne für ein Protein des Virus (Antigen), das nach der Impfung in wenigen Körperzellen hergestellt wird.

Alle wichtigen Fragen werden in den Aufklärungsblättern zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) beantwortet. Es empfiehlt sich diesen ausgedruckt und unterschrieben zum vereinbarten Impftermin mitzubringen.

Impfen: Anamnese / Einwilligung

Sie ebnet den Weg aus der Pandemie: die Corona-Schutzimpfung. Früher als erwartet steht in Deutschland ein erster Impfstoff gegen COVID-19 bereit. Auch die Landeshauptstadt hat bereits mit dem Impfen begonnen und hält sich an die Reihenfolge, welche von der Ständigen Impfkommission des Bundes, kurz STIKO, festgelegt wurde.

Um den Impfvorgang durch das mobile Impfteam der Landeshauptstadt Magdeburg zu beschleunigen und die dort Arbeitenden zu entlasten, empfiehlt es sich die notwendigen Unterlagen vorher ausdrucken und ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen. Die  Impfeinwilligung enthält unter anderem einige Anamnesefragen.

Impfen: Ersatzbescheinigung zur durchgeführten Impfung

Das Ersatzformular zur Dokumentation der durchgeführten Impfung dient den Patienten*innen, die keinen Impfausweis haben. Dieses Dokument dient als Nachweis über die durchgeführte COVID-19-Impfung.

Es empfiehlt sich diese Ersatzbescheinigung über die durchgeführte Covid-19-Impfung zum vereinbarten Impftermin mitzubringen, wenn kein Impfpass vorhanden ist.