Inhalt

Außerordentliche Wirtschaftshilfen

Aktualisiert am 9.12.20

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe („Novemberhilfe“) wird als Dezemberhilfe aufgrund der Verlängerung der Schließungen bis zum 20. Dezember 2020 im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts für von diesen Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen verlängert. Es werden weiterhin Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung gestellt.

Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe wird derzeit vorbereitet. Das kann aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Antragsplattform erst noch programmiert werden muss. Dies führt zu
Verzögerungen in der Auszahlung der Hilfen. Deshalb werden weiterhin nur Abschlagszahlungen an die betroffenen Unternehmen gezahlt. Die Bundesregierung plant die Erhöhung der Abschlagszahlung für Unternehmen von bisher maximal 10.000 Euro auf künftig maximal  50.000 Euro, Solo-Selbstständige sollen weiterhin eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro erhalten. Die Antragstellung für die Novemberhilfe ist seit dem 26. November 2020 möglich.

Eine Verlängerung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe bis in das Jahr 2021 soll nach ersten Informationen zu veränderten Bedingungen erfolgen. Inwieweit und mit welchen Konditionen diese Verlängerung erfolgen wird, dürfte sich erst in den nächsten Tagen klären, wenn eventuell durch die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin die bisher verabredeten Einschränkungen angepasst werden.

Die Antragstellung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe kann weiterhin über die  IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen; Anträge für die Hilfen können bis zum 31.01.2021 gestellt werden. Die FAQswerden fortlaufend auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (BMF) und auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aktualisiert.

Quelle: Rundschreiben des Deutschen Städtetages vom 8.12.20