Inhalt

Wer gewerbsmäßig den Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume oder Darlehen den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen... vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge nachweist,
Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern... verwendet,
oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Da für die Erteilung verschiedene Unterlagen notwendig sind sollten sie sich beim Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten informieren.