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Im Gewerberegister sind alle gewerblichen Betriebe des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches verzeichnet. Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, können Auskünfte aus diesem Register erteilt werden. Dazu muss beim Fachdienst Gewerbeangelegenheiten ein Antrag gestellt werden. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig.