Die untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Magdeburg hat den gesetzlichen Auftrag, die Oberflächengewässer und das Grundwasser vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen, sie zu erhalten und soweit wie möglich Flüsse und Bäche zu renaturieren. Die dazu notwendige Gefahrenminimierung wird durch Beauflagung und Überwachung der Gewässerbenutzungen, wie Entnahmen und Einleitungen von und in Gewässer sowie Indirekteinleitungen, gewährleistet. Das Gebot der sparsamen Verwendung der bestehenden Ressourcen an Oberflächen- und Grundwasser wird auch dadurch sichergestellt.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die ordnungsgemäße Errichtung von baulichen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern, sowie in Überschwemmungsgebieten unterliegen ebenso der behördlichen Genehmigungs- und Aufsichtspflicht.
Ein weiteres Aufgabengebiet umfasst die die Hochwasssernachsorge, die in einem ersten Schritt die Verbesserung des Abflussvermögens des eingestauten Grundwassers durch das vorhandene Grabensystem im ostelbischen Poldergebiet, nach Hochwasserereignissen bzw. langanhaltenden Starkniederschlägen, erreichen soll.
Bei Verunreinigungen von Gewässern mit wassergefährdenden Stoffen bzw. Abwasser, oder der drohenden Gefahr, ist die untere Wasserbehörde als Gefahrenabwehrbehörde tätig.
Herr Grögor |
5402635 |
Hochwassernachsorge |
Herr Rosenhahn |
5402766 |
Anlagen an Gewässern, wassergefährdende Stoffe |
Frau Lerch |
5402761 |
Gewässerbenutzungen, Indirekteinleitergenehmigungen |
Frau Risch |
5402771 |
Gewässerbenutzungen, Indirekteinleitergenehmigungen |
Frau Isecke |
5402773 |
Anlagen an Gewässern, wassergefährdende Stoffe |
Herr Guntern Frau Herrmann Frau Ellermann |
5402565 5402502 5402730 |
Abwasser Trinkwassernotversorgung, Grundstücksbewirtschaftung Gewässerbenutzungen, Indirekteinleitergenehmigungen |
Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Durchführung der Schifffahrt auf den Gewässern und in den Häfen des Landes Sachsen-Anhalt (Landesschifffahrts- und Hafenverordnung – LSchiffHVO) am 01. Juli 2009 hat der Hafenbetreiber in einer Hafenbetriebsregelung Einzelheiten des Betriebes und der Nutzung des Hafens, des Hafengebietes und der Hafenanlagen, Besonderheiten des Verhaltens sowie die für die Arbeitssicherheit und den Brandschutz erforderlichen Regelungen festzulegen. Diese Hafenbetriebsregelung gilt für den Binnenhafen Magdeburg mit seinen Hafenbereichen Industriehafen, Kanalhafen, Hansehafen incl. KLV-Terminal sowie Umschlagstelle Glindenberger Weg.