Neue Verwaltungskostensatzung
Ab 20. Juli 2020 gilt für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Landeshauptstadt Magdeburg eine neue Verwaltungskostensatzung.
Die Gebühren des Stadtarchivs sind unter Punkt 2 sowie Punkt 11 geregelt und können an dieser Stelle nachgelesen werden.