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Neue Verwaltungskostensatzung

Ab 20. Juli 2020 gilt für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Landeshauptstadt Magdeburg eine neue Verwaltungskostensatzung. 

Die Gebühren des Stadtarchivs sind unter Punkt 2 sowie Punkt 11 geregelt und können an dieser Stelle nachgelesen werden.