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Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum  Bebauungsplan Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des einfachen Bebauungsplanes Nr. 256-4 "Puppendorf / Berliner Chaussee" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 08.06.2020 bis 07.07.2020 im Baudezernat, Informationsbereich (Pförtner) und im Stadtplanungsamt Magdeburg während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 256-4 „Puppendorf / Berliner Chaussee“ mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), die Begründung mit dem Stand Januar 2020 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 14.05.2020), Untersuchungen zu möglichen Brutvögelvorkommen mit dem Stand Februar 2018, das Schalltechnische Gutachten mit dem Stand vom 20.08.2019, das Baugrundgutachten mit Stand vom 04.07.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 07.12.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.12.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.11.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 17.12.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.