Inhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 334-1.2 "Einzelhandelsstandort Bergstraße" beschlossen.

Lage zum B-Plan

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung erfolgt vom 16.03.2020 bis 17.04.2020 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 334-1.2 „Einzelhandelsstandort Bergstraße“ mit dem Stand Dezember 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Begründung mit dem Stand Juli 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 20.02.2020 durch die Änderungsanträge DS0352/19/1 und DS0352/19/2/1), die Eingriffsbilanz mit dem Stand Juli 2019 und die Schallimmissionsprognose vom 28.02.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.