Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 178-4B "Südlich Hafenstraße"
Zur Auslegung:
Die Auslegung des 3. Entwurfs erfolgt vom 04.11.2019 bis 04.12.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der 3. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 178-4B „Südlich Hafenstraße“ mit dem Stand Juli 2019, die Begründung mit dem Juli 2019, das Schalltechnische Gutachten vom 18.12.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 27.10.2016 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.02.2010 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
- Bebauungsplanentwurf Nr. 178-4B/1. Änderung "Südlich Hafenstraße" (PDF, 4.7 MB)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 178-4B / 1. Änderung (PDF, 484 kB)
- Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplanentwurf Nr. 178-4B / 1. Änderung (PDF, 5.2 MB)
- umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 178-4B / 1. Änderung (PDF, 666 kB)
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformationen:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.