Zuwendungen für klimarelevante Vorhaben
Seit dem 1.10.2019 gibt es für die Landeshauptstadt Magdeburg eine neue Fachförderrichtlinie Klima. Für Vorhaben und Projekte, die im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen, wurde die Antragsfrist bis zum 15.11.2019 verlängert.
Magdeburg kann seine Klimaziele nur unter Beteiligung vieler Akteure in einem weit gefächerten zivilgesellschaftlichen Prozess erreichen. Bei der Vergabe von Zuwendungen an diese Akteure wurden deshalb die Prioritäten neu gesetzt. Die "Fachförderrichtlinie Klima" stellt ab sofort Vorhaben in den Fokus, die sich an den Handlungsfeldern und Strategien des "Masterplans 100% Klimaschutz" für die Landeshauptstadt Magdeburg orientieren bzw. geeignet sind, klimawandelbedingte Betroffenheiten abzumildern.
So werden z.B. Vorhaben zur Erhöhung der Klimakompetenz (z.B. Informations-, Motivations- und Mitmachangebote) gefördert, die unter aktiver Bürgerbeteiligung umgesetzt werden. Förderfähig sind außerdem Vorhaben zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die Themen Klima und Klimawandel. Und selbstverständlich sind gemeinnützig Tätige aufgerufen, weitere Vorhaben zu beantragen, welche Potenziale zur Minderung klimaschädlicher Gase in den verschiedenen Handlungsfeldern des Masterplans "100% Klimaschutz" (Energiesysteme und Stromnutzung, Stadtplanung und Gebäude, Mobilität, Wirtschaft, Klimaverträglicher Alltag, Regionaler Klimaschutz) erschließen.
Dabei darf die Höhe der Zuwendung laut Richtlinie grundsätzlich 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten (Anteilsfinanzierung).
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Grünert (Diana.Gruenert@ua.magdeburg.de) und Frau Hinze (Laura.Hinze@ua.magdeburg.de) gern zur Verfügung.