Inhalt

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.

Lage zum B-Plan 223-1.3

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurf erfolgt vom 19.07.2019 bis 26.08.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1-3 „Klaus-Miesner-Platz“ mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), die Begründung mit dem Stand Februar 2019 (geändert gemäß Stadtratsbeschluss vom 13.06.2019), folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.11.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.11.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 05.11.2018 sowie der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.11.2018 und die Verkehrsuntersuchung für die Anbindung des Gebietes des ehemaligen Schlachthofes an das kommunale Straßenhauptnetz vom 20.05.2019 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.