Qualifizierte elektronische Signatur
Die im Rechtsverkehr mit der Behörde gesetzlich vorgesehene Schriftform kann durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden.
Nur die qualifizierte elektronische Signatur (siehe § 2 Nr. 3 Signaturgesetz) ersetzt die eigenhändige Unterschrift mit allen rechtlichen Wirkungen! Mit dieser Signatur weisen Sie auf elektronischem Weg nach, dass Sie tatsächlich der Absender der Nachricht und derjenige sind, als den Sie sich ausgeben (Authentizität) und ob die versandte Nachricht identisch mit der erhaltenen Nachricht ist (Integrität).
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Signatur und die fortgeschrittene elektronische Signatur keine eigenhändige Unterschrift ersetzen!
Rechtsverbindliche elektronische Mitteilungen und Dokumente, z. B. schriftlich zu stellende Anträge und Widersprüche können mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen an die Mailanschrift poststelle@stadt.magdeburg.de versandt werden.
Die Zugangsbedingungen des Punktes 3 sind entsprechend zu beachten.
Hinweis: Zum Versand einer qualifiziert signierten E-Mail müssen Sie über eine entsprechende Signaturkarte und Lesegerät verfügen.
Sofern die Signaturprüfung nicht erfolgreich war oder Ihre Nachricht nicht gelesen werden kann, werden Sie darüber von uns umgehend informiert.