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Öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der zweiten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 103-1 "August-Bebel-Damm Westseite" im Teilbereich beschlossen.

Lage zum B-Plan 103-1

Zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.03.2019 bis 18.04.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103-1 „August-Bebel-Damm Westseite“ im Teilbereich mit dem Stand November 2018, die Begründung mit dem Stand November 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser) und Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 25.07.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.07.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.07.2017 und der Landesanstalt für Altlastenfreistellung vom 10.07.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 103-1

Begründung / Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf

- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
  poststelle@stadt.magdeburg.de oder
- durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach
  dem De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.