Deutsche Innenminister und -senatoren tragen sich in das Goldene Buch der Landeshauptstadt ein
Vom 28. bis 30. November ist die Landeshauptstadt Magdeburg Gastgeberin der 2. Innenministerkonferenz (IMK) des Jahres, die aktuell unter dem Vorsitz von Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht geführt wird. Im Rahmen der Konferenz besuchen die Minister und Senatoren auch die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Elbestadt wie etwa den Dom oder das Hundertwasserhaus.
Folgende Ehrengäste trugen sich in diesem Rahmen in das Goldene Buch der Landeshauptstadt ein: Horst Seehofer (Bundesinnenminister), Thomas Strobl (Baden-Württemberg), Joachim Herrmann (Bayern), Andreas Geisel (Berlin), Karl-Heinz Schröter (Brandenburg), Ulrich Mäurer (Bremen), Andy Grote (Hamburg), Peter Beuth (Hessen), Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern), Boris Pistorius (Niedersachsen), Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen), Roger Lewentz (Rheinland-Pfalz), Klaus Bouillon (Saarland), Prof. Dr. Roland Wöller (Sachsen), Holger Stahlknecht (Sachsen-Anhalt), Hans-Joachim Grote (Schleswig-Holstein), Georg Maier (Thüringen).
hintergrund zur imk
Die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder (IMK) wurde 1954 errichtet, um die zuvor im Wesentlichen auf Beamtenebene durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Die Innenministerkonferenz setzt sich aus den Innenministern und -senatoren der Länder zusammen. Das vorsitzende Land wechselt im jährlichen Turnus. Seit 1. Januar 2018 ist Minister Holger Stahlknecht (CDU) Vorsitzender der IMK. Vom 6. bis 8. Juni fand die erste Sitzung in Quedlinburg statt. Tagungsort für die zweite Sitzung ist vom 28. bis 30. November Magdeburg. In den drei Tagen werden die 16 Innenminister der Länder, der Bundesinnenminister sowie 200 weitere Konferenzteilnehmer zusammenkommen. Der Bundesminister des Inneren nimmt als ständiger Gast gleichberechtigt, mit Ausnahme des Stimmrechts, an den Sitzungen der IMK teil. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben tagt die IMK in der Regel zweimal im Jahr, sofern nicht insbesondere aufgrund aktueller politischer Entwicklungen oder Gefahrenlagen für die Innere Sicherheit Sondersitzungen erforderlich sind. Außerdem können Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel nicht öffentlich.