Die Landeshauptstadt Magdeburg möchte ihr "Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) 2025" aus dem Jahr 2013 fortschreiben. Für die Fortschreibung gibt es drei zentrale Anlässe.
- Die Planungsperspektive des ISEK Magdeburg soll von 2025 auf 2030+ verlängert werden. Damit folgt die Landeshauptstadt den aktuellen Empfehlungen von Bund und Land und passt ihre Vorhabenplanung dem Zeithorizont beispielsweise der Prognosen des Statistischen Landesamtes an.
- Die Analysen, Sachstände und Zielsetzungen sollen aktualisiert werden. Viele der Datengrundlagen im ISEK, auf denen Zielsetzungen basieren, haben das Basisjahr 2010 oder 2011. Sie sind entsprechend überholungsbedürftig.
- Die inhaltlichen Ansprüche an ein ISEK haben sich weiter entwickelt. Ein größeres Gewicht soll neben den Themen soziale Gerechtigkeit, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Barrierefreiheit insbesondere das Thema Klimaschutz erhalten. Dazu sollen vertiefende Ausführungen der Umwelt- und Klimaschutzbelange sowie deren inhaltliche Konkretisierung mit hinreichenden Ausführungen zu CO2- und Energieeffizienz aufgenommen werden. Externe Kompetenzen (z. B. Wirtschafts- und Sozialpartner, Bürger) sollen dazu aktiv einbezogen werden. Ziel ist die konzeptionelle Analyse und Ausarbeitung von Projekten, deren verbindendes Element der behutsame ökologische Umbau der Städte hin zu einer klimafreundlichen, energie- und ressourcensparenden sowie kompakteren Stadt ist.
Im Ergebnis soll das Konzept einen langfristig gültigen und konsensorientierten Rahmen der zukünftigen Entwicklung der Landeshauptstadt Magdeburg bilden. Es soll der Kommunalpolitik Orientierung geben und als Entscheidungshilfe dienen, innerhalb der Verwaltung Basis der ressourcenübergreifenden Zusammenarbeit sein und für Bürgerinnen und Bürger wie Investoren das Maß an Transparenz gegenüber kommunalen Entscheidungen erhöhen.
Die Fortschreibung stellt einen Beitrag insbesondere zu dem spezifischen Ziel 9 "Anpassung städtischer Strukturen an Erfordernisse der Energieeinsparung und des Klimaschutzes" des EFRE-Programms dar. Die EU und das Land Sachsen-Anhalt unterstützen die Fortschreibung über das OP EFRE 2014-2020 mit einer Förderung.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 15.000,00 EUR gewährt.
Die Förderhöhe aus Mitteln des EFRE-Fonds beträgt 79 v. H. (11.850,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bund und Land beteiligen sich im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (Programmteil Aufwertung) mit bis zu je 7 v. H. (2.100,00 EUR) an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Eigenanteil der Stadt als Zuwendungsempfänger beträgt mindestens 7 v. H. (1.050,00 EUR) der zuwendungsfähigen Ausgaben.