Inhalt

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 01. November 2018 die öÖffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung" beschlossen.

Lage zum B-Plan 428-5.1 1. Änderung

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 „Leipziger Chaussee/südlich Karl-Liebknecht-Siedlung“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, Blatt 1 und Blatt 2 des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Luft und Klima; Landschaftsbild; Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter), die Eingriffs- und Bestandsbilanzierung als Anlage U1 zur Begründung, die Darstellungen der geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen als Anlage zur Begründung, die Gehölzliste als Anlage U2 der Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 16.05.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 03.07.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 04.07.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.07.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.08.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 428-5.1

Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1

Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

zurück