Änderung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“
Lage zum B-Plan 174-5
zur Auslegung:
Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde und Oberen Naturschutzbehörde vom 13.11.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.10.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.10.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.10.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 01.11.2017 liegen zur Auslegung bereit.
Unterlagen:
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5
Begründung zum Entwurf
Schalltechnische Untersuchung
Faunistische Untersuchung
umweltbezogene Stellungnahmen
Hinweise:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf
- schriftlich
- während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift
- durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
poststelle@stadt.magdeburg.de oder - durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de
vorgebracht werden.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“.