Inhalt


ABSCHLEPPEN AUS HALTVERBOTEN BEI UMZUG

1. Verkehrsrechtliche Anordnung

  • Formloser Antrag (Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Frau Jahn)
  • Gültigkeit: 1 Jahr
  • Kosten: 154 €
  • enthält alle relevanten Auflagen, die einzuhalten sind
  • jede jährliche verkehrsrechtliche Anordnung der Umzugsunternehmen wird durch Frau Jahn an das Ordnungsamt weitergeleitet 
  • die aktuelle verkehrsrechtliche Anordnung sollte jeder Umzugstransport in Kopie immer dabei haben (schnelleres Eingreifen durch die Mitarbeiter vor Ort möglich)

2. Verkehrszeichenplan

  • Vor jedem Umzug ist ein Formular (hierfür wird oft schon das eigentliche Aufstellprotokoll verwendet) mit dem Verkehrszeichenplan an die Straßenverkehrsbehörde (Frau Jahn) zu übersenden und genehmigen zu lassen (Stempel und Unterschrift) – i.d.R. 14 Tage vor Umzugsbeginn
  • das abgezeichnete Formular inklusive dem Verkehrszeichenplan muss der Fahrzeugführer immer vor Ort haben

3. Weitere Genehmigungen

  • Je nach Einzelfall können weitere Anträge erforderlich sein (hierauf werden die Unternehmen spätestens bei der Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde hingewiesen):
    • Baustellensicherung (wenn Straßen oder Gehwege durch die Absperrung zu schmal sind - Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Herr Gottschalk und Frau Nordhausen)
    • Gehweggenehmigung (Bei jeder Nutzung des Gehweges notwendig – Zuständigkeit: Straßenverkehrsbehörde, Frau Sasse)
    • Nutzung eines Möbelliftes/Schrägaufzuges (Zuständigkeit: Frau Sasse)

4. Aufstellen der Verkehrsbeschilderung laut Anordnung

  • 4 Tage vor Umzugsbeginn sind die Verkehrszeichen entsprechend der Vorgaben (laut Anordnung und Lehrgang ZTV-SA 97) aufzustellen und die sich in diesem befindlichen Bereich parkende Fahrzeuge sind im Aufstellprotokoll aufzunehmen, ggf. auch zu fotografieren

5. Behinderung durch Fahrzeuge am Tag des Umzuges

  • Bei Behinderung durch Fahrzeuge in dem Bereich des Halteverbots ist die Funkzentrale des Ordnungsamtes telefonisch zu benachrichtigen (Voraussetzung: Verkehrsrechtliche Anordnung und das Aufstellprotokoll sind ordnungsgemäß und abgestempelt vor Ort)
  • das Ordnungsamt erscheint vor Ort und überprüft zunächst die Anordnung und das Aufstellprotokoll (beide Dokumente müssen auf die tatsächlichen Verhältnisse überprüft werden – Art, Anzahl und Standort der Verkehrszeichen, Zusatzzeichen und deren Inhalt und die 4 Tage sind zu überprüfen); vor Schleppvorgang im Regelfall Nahbereichsermittlung falls möglich/notwendig; Einleitung der Maßnahme (bei Einleitung eines Schleppvorgangs fotografieren die Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Aufstellprotokoll)

6. Nach dem Umzug

  • Die mobilen Verkehrsschilder sind nach dem Umzug zeitnah zu entfernen

Ansprechpartner im Ordnungsamtlichen Außendienst:

Ansprechpartner in der Straßenverkehrsbehörde:

  • Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung und Aufstellprotokolle:
    Frau Jahn 5405293; Mail: Heike.Jahn@tba.magdeburg.de
  • Baustellensicherung:
    Frau Nordhausen und Herr Gottschalk 540-5204 oder -5205
  • Gehwegbefahrung:
    Frau Sasse 540-5415