Das Grundstück wurde bisher als Garten genutzt, ist unbebaut und steht ab sofort zur Verfügung.
zulässige Nutzung
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich einen Bebauungsplanes. Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB .
Erschließung
Die Versorgungsleitung für Abwasser ist im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Die Anschlüsse für Strom und Trinkwasser sind bereits auf dem Grundstück vorhanden. Hausanschlüsse sind neu zu beantragen.
Katasterdaten
Flur | 343 |
Flurstücke | 4556/3, 11143, jeweils Teilflächen |
Verkaufsgröße | insgesamt ca. 1.385 m² |
Orientierungswert 173.000,- EUR (rd. 125,- EUR/m²)
Lagebeschreibung
Das Objekt liegt im Westen der Stadt Magdeburg, im Stadtteil Diesdorf.
Details zum Objekt
Über das Grundstück verlaufen unterirdisch 10-kV und 110-kV Kabel der SWM (Anlage 1 und 2). Ein Teil dieser Leitungen ist grundbuchlich für den Leitungseigentümer bereits gesichert. Die noch nicht eingetragenen Leitungen werden im Rahmen des Kauf-bzw. Erbbaurechtsvertrages dinglich gesichert. Außerdem befindet sich auf dem Grundstück eine Muffengruppe, die nicht überbaut werden darf.
Diesdorfer_Wuhne_Anlage1
Diesdorfer_Wuhne_Anlage2
Erreichbarkeit
Straßenbahn- und Bus | ca. 1.1 km |
Innenstadt | ca. 6 km |
Magdeburger Ring | ca. 4 km |
Flurkarte
Sonstige Bedingungen:
Das Grundstück befindet sich im Einflussbereich des Eisenbahnverkehres sowie einer Hauptverkehrsstraße. Durch die Landeshauptstadt Magdeburg sind hier keine aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.
Das Grundstück steht zum Verkauf oder zur Bestellung eine Erbbaurechts mit einer Laufzeit von bis zu 99 Jahren zur Verfügung.
Das Angebot zur Veräußerung/Vergabe des Grundstücks erfolgt freibleibend nach Höchstgebot. Vor Abschluss des Kauf-/Erbbaurechtsvertrages muss der*die Erwerber*in/Erbbauberechtigte die Finanzierung nachweisen. Die mit der Abwicklung des Vertrages entstehenden Kosten hat der*die Erwerber*in/Erbbauberechtigte zu tragen. Die Verhandlungen werden vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien geführt. Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Angebot eines Maklervertrages. Die Stadt entrichtet keine Maklerkosten.
Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Kauf- bzw. Pachtangebot und der Bezeichnung des Grundstücks bis zum 31.12.2021 an die
Landeshauptstadt Magdeburg
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Liegenschaftsservice
Fachdienst Grundstücksmanagement
39090 Magdeburg
zu richten.
Verfristet eingehende Angebote und Angebote per E-Mail oder Fax finden keine Berücksichtigung.