Inhalt

Folgende Auslegungen wurden 2018 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg bekannt gemacht:

November 2018

B-Plan 174-5 Auslegung Entwurf 11-2018

Änderung des Geltungsbereichs und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 01. November 2018 die Änderung des Geltungsbereichs und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ beschlossen.

Lage zum B-Plan 174-5

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, die Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2017, die Faunistische Untersuchung sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde und Oberen Naturschutzbehörde vom 13.11.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.10.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.10.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 17.10.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 01.11.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 174-5

Begründung zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Faunistische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 lit. b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung“.

B-Plan 428-5.1 1. Änderung Auslegung Entwurf 11-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 01. November 2018 die öÖffentliche Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 "Leipziger Chaussee/Südlich Karl-Liebknecht-Siedlung" beschlossen.

Lage zum B-Plan 428-5.1 1. Änderung

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 26.11.2018 bis 04.012.2019 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428-5.1 „Leipziger Chaussee/südlich Karl-Liebknecht-Siedlung“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, Blatt 1 und Blatt 2 des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Fläche; Boden; Wasser; Luft und Klima; Landschaftsbild; Mensch; Kultur- und sonstige Sachgüter), die Eingriffs- und Bestandsbilanzierung als Anlage U1 zur Begründung, die Darstellungen der geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen als Anlage zur Begründung, die Gehölzliste als Anlage U2 der Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 16.05.2018 sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 03.07.2018, der Unteren Wasserbehörde vom 04.07.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.07.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.08.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf der 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 428-5.1

Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 1

Vorhaben- und Erschließungsplan Blatt 2

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan 223-1.3 Auslegung 2. Entwurf 11-2018

Erweiterung des Geltungsbereiches und öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen BPlanNr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 die Erweiterung des Geltungsbereiches und die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen BPlanNr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1.3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 06.11.2018 bis 06.12.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“, mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, folgende Anlagen der Begründung:
- die Vorprüfung des Einzelfalls
- der Vorhaben- und Erschließungsplan
- der Vorhabenplan der Hermann-Gieseler-Halle
- die Visualisierungen
- die Objektplanung (Ansichten, Schnitte, Grundriss)
sowie das Baugrundgutachten zum Neubau der Grundschule vom 28.04.2017, das Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt vom 10.07.2017, das Schalltechnische Gutachten vom 01.06.2018 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017, der Unteren
Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

2. Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3

Begründung zum 2. Entwurf

Vorprüfung des Einzelfalls

Vorhaben- und Erschließungsplan

Vorhabenplan der Hermann-Gieseler-Halle

Visualisierung final

Visualisierung

Objektplanung Ansichten

Objektplanung Schnitte

Objektplanung Grundriss

Baugrundgutachten Neubau der Grundschule

Baugrundgutachten zum POCO-Einrichtungsmarkt

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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Oktober 2018

B-Plan 124-3 Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 124-3 "Am Polderdeich 25" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 124-3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 124-3 „Am Polderdeich 25“ mit dem Stand Juli 2018, die Begründung mit dem Stand Juli 2018, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Anlage zur Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 11.09.2017 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.09.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum B-Plan Nr. 124-3

Begründung mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan 216-2 5.Entwurf Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des 5. Entwurfs zum B-Plan Nr. 216-2 "Westlich Damaschkeplatz" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 216-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2 „Westlich Damaschkeplatz“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter) und die Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines Biomarktes in Magdeburg, Stadtfeld – Ost, Olvenstedter Straße/Maxim-Gorki-Straße der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) mbH vom 19.04.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

5. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 216-2

Begründung mit Umweltbericht

GMA-Auswirkungsanalyse

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 223-1 4Ä TB Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/4Ä/TB

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018,  die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 4. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 im Teilberich

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 223-1 5Ä TB Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung in einem Teilbereich zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1/5Ä/TB

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 „Schlachthof“ mit dem Stand Juli 2018,  die Begründung mit dem Stand Juli 2018, das Schalltechnische Gutachten vom 14.08.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 31.05.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.06.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.05.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 18.05.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 15.05.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 5. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 im Teilberich

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 301-3.1 Auslegung 10-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018  die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1 "Nahversorger St.-Josef-Straße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 301-3.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 301-3.1 „Nahversorger St.-Josef-Straße“ mit dem Stand September 2018, die Begründung mit dem Stand September 2018, das naturschutzfachliche Gutachten mit dem Stand November 2017, das schalltechnische Gutachten vom 25.03.2017, das Baugrundgutachten vom 14.03.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 26.06.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 28.06.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 28.06.2017 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 27.06.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 301-3.1

Begründung zum Entwurf

Naturschutzfachliches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten

Baugrundgutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan 410-4 Auslegung 10-2018

Änderung des Geltungsbereiches, Namensänderung und öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 410-4 "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 die Änderung des Geltungsbereiches, die Namensänderung und die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 410-4 "Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 410-4

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4 „Industrie- und Gewerbegebiet Langer Heinrich“ mit dem Stand April 2018, die Begründung mit dem Stand April 2018, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Luft und Klima, Landschaft, Boden, Wasser, Kultur- und sonstige Sachgüter), die Schalltechnische Untersuchung vom 13.11.2017 und die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 28.10.2009 und 26.02.2013, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.06.2010 und 21.02.2013, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 08.07.2010 und 04.03.2013, der Unteren Naturschutzbehörde vom 25.06.2010 und 15.02.2013, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. vom 13.06.2010, dem Naturschutzbund (NABU) Kreisverband Magdeburg vom 27.06.2010 und des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 11.03.2013 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 410-4

Begründung zum Entwurf mit Umweltbericht

Schalltechnische Untersuchung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
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B-Plan 476-1 Auslegung 10-2018

Änderung des Geltungsbereiches, Änderung des Verfahrens und öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 476-1 "Mariannenviertel"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 20. September 2018 die Änderung des Geltungsbereiches, die Änderung des Verfahrens und die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 476-1 "Mariannenviertel" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 476-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.10.2018 bis 23.11.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 476-1 „Mariannenviertel“ mit dem Stand Mai 2018,  die Begründung mit dem Stand Mai 2018, die Liste der Baumkartierung (Anlage 1 zur Begründung), die Übersichtskarte der Baumkartierung (Anlage 2 zur Begründung), die Übersichtskarte der Biotoptypenkartierung (Anlage 3 zur Begründung), die Vorprüfung des Einzelfalls mit dem Stand Mai 2018 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde als Teil der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 23.03.2018, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.03.2018, Unteren Naturschutzbehörde vom 07.03.2018, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 29.01.2018 und der Unteren Wasserbehörde vom 02.02.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplanes Nr. 476-1

Begründung zum Entwurf mit Anlagen

Vorprüfung des Einzelfalls

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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September 2018

B-Plan_201-2.1_Auslegung_09-2018

Verfahrenswechsel und Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/Stormstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. August 2018 den Verfahrenswechsel und die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 201-2.1 "Olvenstedter Platz/Stormstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 201-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 201-2.1 „Olvenstedter Platz/Stormstraße, die Begründung mit dem Stand Juni 2018 sowie die folgenden Anlagen zur Begründung:

  • Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung auf dem Gebiet der ehemaligen Tankstelle, „Geotechnischer Bericht (Voruntersuchung) und Bewertung der Altlastensituation“ vom 19.06.2015
  • Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017
  • Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018 (mit der Faunistischen Untersuchung, der Baumkartierung/Eingriffsbilanzierung und der Baukartierung /Bestand/Bilanzierung)
  • Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018
  • Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018
  • Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018
  • Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018

liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan 201-2.1

Begründung zum Entwurf

Anlage A: Fachgutachten Bodensanierung vom 19.06.2015

Anlage B: Schallimmissionsprognose vom 11.09.2017

Anlage C: Landschaftsplanerischer Fachbeitrag mit Stand vom Mai 2018

Anlage C.1 Faunistische Untersuchung

Anlage C.2 Baumkartierung Eingriffsbilanzierung

Anlage C.3 Baumkartierung Bestandsbilanzierung

 Anlage D: Brandschutztechnische Stellungnahme vom 28.03.2018

 Anlage E: Verkehrstechnische Konzeption mit Stand vom Juni 2018

 Anlage F: Vorhaben- und Erschließungsplan mit Stand vom 21.06.2018

 Anlage G: Übersichtsplan Freiraumkonzept mit Stand vom 18.06.2018

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan_206-2_Auslegung_09-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 206-2 "Lorenzweg/Steinkuhle"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. August 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 206-2 "Lorenzweg/Steinkuhle" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 206-2

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 206-2 „Lorenzweg/Steinkuhle“ mit dem Stand August 2018, die Begründung mit dem Stand August 2018 sowie Anlagen der Begründung (Biotoptypenkartierung, Baumkartierung, die Liste des Gehölzbestandes und die Vorprüfung des Einzelfalls) sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 14.05.2018, der Unteren Naturschutzbehörde vom 12.04.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.04.2018 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf Stand August 2018 zum Bebauungsplan Nr. 206-2

Begründung zum Entwurf mit Anlagen

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
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B-Plan_229-3_Auslegung_09-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-3 "Nördlicher Bruno-Taut-Ring"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 16. August 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum B-Plan Nr. 229-3 "Nördlicher Bruno-Taut-Ring" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 229-3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 07.09.2018 bis 08.10.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Der Entwurf mit dem Stand Juni 2018 zum Bebauungsplan Nr. 229-3 „Nördlicher Bruno-Taut-Ring“ , die Begründung mit dem Stand Juni 2018, das Gutachten naturschutzfachlicher Belange vom 25.09.2017, die Schallimmissionsprognose vom 25.05.2016, die Empfehlung für Ersatzpflanzungen (Heimische Baumarten), die Übersicht der nächstgelegenen Spielplätze sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt vom 10.04.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 06.04.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.04.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 14.04.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 02.03.2017 liegen zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 229-3

Begründung zum Entwurf

Gutachten naturschutzfachlicher Belange vom 25.09.2017

Schallimmissionsprognose vom 25.05.2016

Empfehlung für Ersatzpflanzungen

Übersicht der nächstgelegenen Spielplätze

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

vorgebracht werden.

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Juni 2018

B-Plan_230-3_Auslegung_06-2018

Öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum BebauungsplanNr. 230-3 „Virchowstraße“

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 230-3 „Virchowstraße“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 230-3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 18.06.2018 bis 18.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 230-3 „Virchowstraße“ liegen auch die Begründung mit dem Stand Februar 2018, die Übersicht nächstgelegener Spielplätze als Anlage zur Begründung, die Berechnung Mulden/Rigolen auf den privaten Grundstücken nach ATV A-138 und die Berechnung Mulden-Rigolen-Versickerung nach ATV A-138 für die öffentliche Erschließungsstraße als Anlage zur Begründung, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (Baumbestandsbilanzierung) als Anlage zur Begründung, die Schalltechnische Untersuchung vom 19.04.2017, das Baugrundgutachten vom 25.01.2017, die Brutvogelkartierung von 2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 18.05.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 11.05.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 09.05.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 19.04.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 12.04.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 230-3

Begründung zum Entwurf

Schalltechnische Untersuchung

Baugrundgutachten

Brutvogelkartierung

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan_135-1_Auslegung_06-2018

Öffentliche Auslegung  des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan Nr. 135-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 135-1 "Nördliche Umfassungsstraße" liegen auch die Begründung, das Schalltechnische Gutachten vom 28.10.2014 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 19.12.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 19.12.2017, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 23.11.2017 und 11.01.2018 und der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.12.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 135-1

Begründung zum Entwurf

Schalltechnisches Gutachten

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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B-Plan_178-7_1_Auslegung_06-2018

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178-7.1 »Elbe-Hafen-Silo«

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. Nr. 178-7.1 "Elbe-Hafen-Silo" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 178-7.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178-7.1 "Elbe-Hafen-Silo" liegen auch die Begründung mit dem Stand Februar 2018 inklusive Vorhaben- und
Erschließungsplan, das Schalltechnische Gutachten vom 05.10.2017 sowie die
umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Wasserbehörde vom 16.01.2018,
der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.01.2018 und der Landesanstalt für
Altlastenfreistellung vom 23.01.2018 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 178-7.1

Begründung zum Entwurf

Schalltechnische Gutachten

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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B-Plan_339-2_1_Auslegung_06-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 03. Mai 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 339-2.1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 01.06.2018 bis 02.07.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1 "Friedenshöhe/Astonstraße" liegen auch die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Baumkartierung nebst Plan mit dem Stand November 2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 339-2.1

Begründung zum Entwurf

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baumkartierung

Plan zur Baumkartierung

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de

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Mai 2018

B-Plan_488-1_Auslegung_05-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 488-1 "Saalfelder Straße Südseite"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 05. April 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 488-1 "Saalfelder Straße Südseite" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 488-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 14.05.2018 bis 15.06.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 488-1 „Saalfelder Straße Südseite“ liegen auch die Begründung, der Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, die Brutvogelkartierung als Teil des Umweltberichtes sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 05.12.2016, der Unteren Wasserbehörde vom 29.11.2016, der Unteren Bodenschutzbehörde vom 25.11.2016 und der Unteren Naturschutzbehörde vom 11.11.2016 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 488-1

Begründung zum Entwurf

Umweltbericht

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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April 2018

B-Plan_223-1_3Ä_Auslegung_04-2018

Öffentlichen Auslegung des 3. Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 223-1 "Schlachthof" im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 "Schlachthof" im Teilbereich beschlossen.

Lageplan zur 3. Änderung zum B-Plan 223-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.04.2018 bis 09.05.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem 3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“ im
Teilbereich liegen auch die Begründung incl. Erfassung und Bewertung des Baumbestands, das Baugrundgutachten vom 27.02.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 20.09.2017, der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.10.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 19.09.2017 und der Unteren Wasserbehörde vom
21.09.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

3. Entwurf der 3. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 223-1 „Schlachthof“

Begründung incl. Erfassung und Bewertung des Baumbestands

 Baugrundgutachten

umweltbezogenen Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
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März 2018

B-Plan_111-1_2Ä_Auslegung_03-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 111-1 "Großer Silberberg" im Teilbereich beschlossen.

Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1 „Großer Silberberg“ liegen auch die Begründung incl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde vom 03.11.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 08.11.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 09.11.2017 und der Unteren Bodenschutzbehörde vom 06.11.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

 Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan 111-1

Begründung incl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
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B-Plan_178-4_2Ä_Auslegung_03-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Lageplan zur 2. Änderung zum B-Plan 178-4

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4 "Rogätzer Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4

Begründung zur 2. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
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B-Plan_178-4A_1Ä_Auslegung_03-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2018 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich und Änderung des Geltungsbereiches beschlossen.

Lageplan zur 1. Änderung zum B-Plan 178-4A

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 09.03.2018 bis 13.04.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A "Südlich Peter-Paul-Straße" im Teilbereich liegt auch die Begründung zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A

Begründung zur 1. Änderung zum B-Plan Nr. 178-4A

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
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Januar 2018

B-Plan_223-1_3_Auslegung_01-2018

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz"

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 07. Dezember 2017 die Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 223-1.3 "Klaus-Miesner-Platz" beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 223-1.3

zur Auslegung:

Die Auslegung des Entwurfs erfolgt vom 22.01.2018 bis 22.02.2018 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 223-1.3 „Klaus-Miesner-Platz“ liegen auch die Begründung, Begründung, incl. Vorprüfung des Einzelfalls gem. Anl. 2 BauGB, die Baugrundgutachten vom 28.04.2017 und 10.06.2017 sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde vom 24.08.2017, der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 18.09.2017, der Unteren Wasserbehörde vom 01.09.2017 sowie der Unteren Naturschutzbehörde vom 05.10.2017 zur Auslegung bereit.

Unterlagen:

Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 223-1.3

Vorhaben- und Erschließungsplan

Baugrundgutachten Schulneubau vom 28.04.2017

Baugrundgutachten POCO-Domäne vom 10.06.2017

umweltbezogene Stellungnahmen

Hinweise:

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  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
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