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Die Definition der Barrierefreiheit ist innerhalb des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BBG) vom 01.05.2002 in § 4 festgeschrieben.

Barrierefreiheit wird demnach wie folgt definiert:

Barrierefrei sind

  • bauliche und sonstige Anlagen,
  • Verkehrsmittel,
  • technische Gebrauchsgegenstände,
  • Systeme der Informationsverarbeitung,
  • akustische und visuelle Informationsquellen und
  • Kommunikationseinrichtungen
  • sowie andere gestaltete Lebensbereiche,

wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr der Landeshauptstadt Magdeburg wird darauf aufbauend definiert als:

Teilnahme am ÖSPV ohne fremde Hilfe.

Formen von Mobilitätseinschränkungen

Als mobilitätseingeschränkt im engeren Sinne gelten Menschen, die aufgrund andauernder Beeinträchtigung oder akuter Erkrankung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind. Hierzu zählen u.a.:

  • körperbehinderte Menschen (Gehbehinderung, Stehbehinderung, Oberkörperbehinderte, Greifbehinderung, Kleinwüchsigkeit),
  • sprachbehinderte Menschen und
  • wahrnehmungsbehinderte Menschen (Blindheit, Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit).

Davon zu unterscheiden sind Menschen mit Nutzungseinschränkungen, deren Mobilität zeitweise oder in bestimmten Situationen erschwert ist. Hierzu zählen u.a.:

  • ältere und gebrechliche Menschen,
  • kleine Kinder,
  • Schwangere,
  • vorübergehend mobilitätseingeschränkte Menschen (z.B. nach Operationen),
  • Menschen mit Kinderwagen und
  • Personen mit unhandlichem Gepäck.

Grundlegende Anforderungen an einen barrierefreien ÖSPV

Als grundlegende Anforderung für einen barrierefreien ÖSPV gilt die Beachtung des „Zwei-Sinne-Prinzips“. Dieses Prinzip besagt, dass bedeutsame Informationen über zumindest zwei der drei Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) zu übermitteln sind. Von daher sollten alle wesentlichen Informationen in visueller, akustischer und/oder taktiler Weise übermittelt werden.