Inhalt

Grundlegend muss bei der Informationsübermittlung möglichst das sogenannte „2-Sinne-Prinzip“ Berücksichtigung finden.

Barrierefreie Fahrgastinformation umfasst die Aspekte

  • Information über die Barrierefreiheit der Infrastruktur und Fahrzeuge sowie
  • Barrierefreiheit der Medien zur Übermittlung von Informationen.

Die Bedeutung von taktiler (tastbarer) Fahrgastinformation (z.B. persönliche Fahrpläne in Blindenschrift) nimmt bei fortschreitender Entwicklung digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien ab. Taktile Fahrgastinformation hat daher lediglich im Bereich der Bedienelemente als grundlegender Standard zu erfolgen.

Weitere Anforderungen und Festlegungen zu

  • Barrierefreie Schriftarten,
  • Schriftgrößen,
  • Printmedien (Inhalt und Erscheinung),
  • dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen
  • statischen Fahrgastinformation an Haltestellen
  • Bedieneinrichtungen (Fahrscheinautomaten, Informationssäulen),
  • linienspezifische Fahrgastinformation am Fahrzeug,
  • Information zum barrierefreien Einstieg,
  • Fahrgastinformation im Fahrzeug,
  • Dynamische Innenanzeigen im Fahrzeug,
  • Information zur Kennzeichnung von Sitzplätzen im Fahrzeug,
  • Internet basierte und mobile Anwendungen,
  • Farbwahl und Kontraste,
  • Werbung,
  • Akustische Fahrgastinformationen im Fahrzeug,
  • Akustische Fahrgastinformationen am Fahrzeug bzw.
  • Akustische Fahrgastinformationen an Haltestellen

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.