Barrierefreie Fahrgastinformation umfasst die Aspekte
- Information über die Barrierefreiheit der Infrastruktur und Fahrzeuge sowie
- Barrierefreiheit der Medien zur Übermittlung von Informationen.
Die Bedeutung von taktiler (tastbarer) Fahrgastinformation (z.B. persönliche Fahrpläne in Blindenschrift) nimmt bei fortschreitender Entwicklung digitaler Kommunikations- und Informationstechnologien ab. Taktile Fahrgastinformation hat daher lediglich im Bereich der Bedienelemente als grundlegender Standard zu erfolgen.
Weitere Anforderungen und Festlegungen zu
- Barrierefreie Schriftarten,
- Schriftgrößen,
- Printmedien (Inhalt und Erscheinung),
- dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen
- statischen Fahrgastinformation an Haltestellen
- Bedieneinrichtungen (Fahrscheinautomaten, Informationssäulen),
- linienspezifische Fahrgastinformation am Fahrzeug,
- Information zum barrierefreien Einstieg,
- Fahrgastinformation im Fahrzeug,
- Dynamische Innenanzeigen im Fahrzeug,
- Information zur Kennzeichnung von Sitzplätzen im Fahrzeug,
- Internet basierte und mobile Anwendungen,
- Farbwahl und Kontraste,
- Werbung,
- Akustische Fahrgastinformationen im Fahrzeug,
- Akustische Fahrgastinformationen am Fahrzeug bzw.
- Akustische Fahrgastinformationen an Haltestellen
regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.