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Die barrierefreie Zugänglichkeit des ÖSPV in Magdeburg wird neben den Fahrzeugen  insbesondere von der Gestaltung der Haltestellen bestimmt. Beide bilden ein „Gesamtsystem“, dessen Grundeigenschaft die Ermöglichung eines niveaugleichen Ein- und Ausstiegs ist.

Hierzu dürfen sowohl der „Restspalt“ als auch die „Reststufe“ nicht größer als jeweils 5,0 cm sein. Dies ist durch Maßnahmen an der Haltestelleninfrastruktur und/oder an den Fahrzeugen zu gewährleisten. 

Überschreiten „Restspalt“ und „Reststufe“ das Maß von jeweils 5,0 cm ist eine Nutzung des ÖSPV in der Regel nur mit fremder Hilfe möglich. Dies ist im Regelbetrieb durch bauliche Maßnahmen an den ÖSPV-Infrastrukturen zu vermeiden. Keinesfalls dürfen „Restspalt“ und „Reststufe“ die definierten Maße übersteigen.

Die Schaffung eines niveaugleichen Einstiegs ohne fremde Hilfe ist Basis für die nachfolgenden Festlegungen zu den Haltestellen des Magdeburger Standards.

Dabei werden die erforderlichen Elemente für die Haltestellen von Straßenbahn und Bus gesondert behandelt und beispielhaft in entsprechenden Musterhaltestellen definiert.

Straßenbahnhaltestellen

Die Musterhaltestellen für den Straßenbahnverkehr (auch als Kombihaltestelle) gliedern sich in die Haltestellenformen

Straßenbahnhaltestelle als Insel

Grundlegende Merkmale:

  • Regelform für Streckenabschnitte auf besonderem Bahnkörper
  • liegt zwischen den Fahrbahnen
  • Fußgänger müssen zum Erreichen der Insel die Fahrbahn überqueren, was u.a. Lichtsignalanlagen (Ampeln) und Absperrgitter an der Bahnsteigrückseite erfordert
  • beanspruchen viel Platz im Straßenquerschnitt
  • um Umwege zu vermeiden, benötigen Haltestelleninseln Zugänge aus allen Richtungen

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.

Straßenbahnhaltestelle als KAP

Grundlegende Merkmale:

  • ein - und aussteigende Fahrgäste müssen keine Fahrbahn überqueren
  • Mitbenutzung der Gleise durch Kfz-Verkehr
  • um das Begegnen von breiten Fahrzeugen (LKW, Busse) im Haltestellenbereich zu ermöglichen, muss  eine Gleisverziehung erfolgen

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.

Straßenbahnhaltestelle mit angehobener Fahrbahn

Grundlegende Merkmale:

  • zwischen Fahrbahn und Bahnsteigkante ist ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1m
  • im Schutzstreifen sind Poller zur sichtbaren Abgrenzung der Bahnsteigkante
  • Warteflächen sind im Gehwegbereich
  • durch die Anhebung der Fahrbahn entsteht ein niveaugleicher Übergang vom Gehweg (über die Fahrbahn) zur Bahn

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.

Straßenbahnhaltestelle mit angehobenen Radfahrstreifen

Grundlegende Merkmale:

  • Fahrgäste queren über den schmalen Radfahrstreifen
  • Radfahrende halten an der Rampe
  • Warteflächen sind im Gehwegbereich
  • durch die Anhebung des Radfahrstreifens entsteht ein niveaugleicher Übergang vom Gehweg (über Radfahrstreifen) zur Bahn

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.

HINWEIS: Straßenbahnhaltestellen mit angehobenem Radfahrsteifen sollten aufgrund der nicht gegebenen Absicherung des Fahrgastwechsels gegenüber dem querenden Radverkehr besonderen städtebaulichen Situationen als Sonderbauform vorbehalten werden.

Die Bahnsteigkante (Bord) sowie der angrenzende Sicherheitsstreifen sind keine Betriebsanlagen gemäß BOStrab.

Bushaltestellen

Die Musterhaltestellen für den Busverkehr gliedern sich in die Haltestellenformen

Bushaltestelle am Fahrbahnrand

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.

Bushaltestelle als KAP

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.

Bushaltestelle als Busbucht

Der hierfür geltende beispielhafte Musterpläne

sind hier dargestellt und als download verfügbar.

Weitere Planungsdetail und Festlegungen zu

  • Haltestelle und Wartebereich
  • Blindenleiteinrichtung
  • Einrichtungen für Rollstuhlfahrer

regelt der Magdeburger Standard in seiner gültigen Fassung.