Inhalt
  • Bringen Sie bitte die Angaben zur eigenen Bankverbindung mit (Zwecks Abbuchung der Kfz.-Steuer durch das Finanzamt).
  • Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeuge grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen.
  • Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
  • Grundgebühr: 29,50 EUR