- Bringen Sie bitte die Angaben zur eigenen Bankverbindung mit (Zwecks Abbuchung der Kfz.-Steuer durch das Finanzamt).
- Gemäß der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeuge grundsätzlich am Hauptwohnsitz des Halters zuzulassen.
- Dieser Vorgang kann auch durch eine, von Ihnen bevollmächtigte Person vorgenommen werden.
- Grundgebühr: 29,50 EUR
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