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Die Gemeinde setzt die Grundsteuer jährlich entweder durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung fest.

Grundlagen für die Grundsteuerfestsetzung sind entweder die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes oder die Grundsteueranmeldungen für die Grundsteuerfestsetzung nach der Ersatzbemessung.

Für das Jahr 2023 erfolgte die Steuerfestsetzung mit öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 05 vom 17.02.2023). 

Bis zur Bekanntgabe eines neuen Bescheides sind Vorauszahlungen auf die Grundsteuer unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu den bisherigen Fälligkeitstagen zu entrichten (§ 28 Grundsteuergesetz).