Die Gemeinde setzt die Grundsteuer jährlich entweder durch einen Grundsteuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung fest.
Grundlagen für die Grundsteuerfestsetzung sind entweder die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes oder die Grundsteueranmeldungen für die Grundsteuerfestsetzung nach der Ersatzbemessung.
Für das Jahr 2020 wurden Bescheide über Grundbesitzabgaben mit Bescheiddatum 07.01.2020 bekanntgegeben, da sich die Gebühren für die Straßenreinigung und die Abfallgebühren geändert haben. Für die Steuerpflichtigen, die nur grundsteuerpflichtig sind, erfolgte die Steuerfestsetzung mit öffentlicher Bekanntmachung (Amtsblatt Nr. 06 vom 06.03.2020).