- Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt oder der Klinik
- Nachweis über die ausreichende medizinische und pflegerische Versorgung der Patienten
- Vorlage von erforderlichen Approbationen, je nach Aufgabenstellung der Anstalt oder Klinik
- Nachweis über ausreichend ausgebildetes Pflegepersonal
- Vorlage von Beschreibungen und Plänen der baulichen oder sonstigen technischen Einrichtungen der Klinik oder Anstalt zum Nachweis des Anspruchs an die gesundheitspolizeilichen Anforderungen
- Nachweis, dass von der örtlichen Lage der Klinik oder Anstalt keine Gefahren zum Schutz der Nachbarn ausgehen können