Inhalt
  • ausgefüllter Antrag
  • Immatrikulationsbescheinigung mit dem Vermerk ?nach § 9 BAföG« im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte (Formblatt 02).
  • Gegebenenfalls Kopie des
    • aktuellen Aufenthaltstitels.
  • wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen:
    • Kopie der Meldebescheinigung oder
    • Kopie des Mietvertrages, wenn vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert
  • wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken und Pflegeversicherungsnachweis mit
    • Rechtsgrundlage und
    • Beitragshöhe.
  • gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel
    • Lohnabrechnung vom Nebenjob oder eine Kopie des Werkvertrags,
    • Waisenrentenbescheid,
    • Stipendiumsbescheid,
    • Riester-Renten-Bescheinigung.
  • Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug.
    • Sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 EUR nicht übersteigt, kann der Vordruck ?Vereinfachte Vermögensfeststellung« beigefügt werden
  • wenn Sie ein Auto haben:
    • Schätzung des Wertes, beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und
    • Kraftfahrzeugschein.
  • vom 5. Fachsemester an: Leistungsnachweis in Form von
    • einem Zeugnis über eine Zwischenprüfung oder
    • einer Bescheinigung der Hochschule über das Erreichen der üblichen Leistung oder
    • einem Nachweis über die übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten
  • Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.