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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 122-3.1 »Am Schöppensteg«

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg hat in seiner Sitzung am 18.August   2016 die Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 122-3.1 „Am Schöppensteg“ beschlossen.

Lageplan zum B-Plan 122-3.1

ZUR AUSLEGUNG:

Die Auslegung erfolgt vom 16.09.2016 bis 18.10.2016 im Stadtplanungsamt (Pförtnerbereich) während der Dienstzeiten.

Neben dem Entwurf zum Bebauungsplan liegen auch die Begründung mit Umweltbericht mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (Lärm,  Lufthygiene), Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Eingriffe in Natur und Landschaft, Artenschutz), Luft und Klima, Boden (Altlasten), Wasser (Grundwasserschutz), Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Bodendenkmäler), weitere vorliegende umweltbezogene Informationen sowie das Schalltechnische Gutachten vom 30.11.2015 und das Baugrundgutachten vom 11.12.2015 zur Auslegung bereit.

UNTERLAGE:

  Entwurf zum B-Plan Nr. 122-3.1

 

  Begründung mit Umweltbericht

 

  Schalltechnisches Gutachten

 

  Baugrundgutachten

 

  umweltbezogene Informationen

 

HINWEISE:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum  Bebauungsplanentwurf

  • schriftlich 
  • während der Dienststunden im Stadtplanungsamt zur Niederschrift 
  • durch E-Mail mit qualifizierter Signatur nach dem Signaturgesetz an:
    poststelle@stadt.magdeburg.de oder
  • durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem  
    De-Mail-Gesetz an: info@magdeburg.de-mail.de vorgebracht werden.