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Allgemeine Informationen

Manchmal können Eltern durch akute oder längerfristige Krisen ihren Kindern nicht gerecht werden. Aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise Krankheit oder Tod von Familienmitgliedern, psychischen Erkrankungen, Drogen- bzw. Alkoholabhängigkeit oder massiven Beziehungsproblemen, können Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben und eine Aufnahme in einer Vollzeitpflegefamilie wird notwendig.

Dabei handelt es sich um Kinder jeder Altersgruppe und Nationalität sowie um Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und / oder Entwicklungsrückständen.

Pflegeeltern übernehmen im Auftrag des Jugendamtes und der sorgeberechtigten Eltern die Betreuung und Erziehung des ihnen anvertrauten Kindes. Sie geben Kindern für eine befristete Zeit oder auf Dauer ein neues Zuhause.

Der Kontakt zur Herkunftsfamilie soll in der Regel bestehen bleiben. Die Eltern sind meist die ersten Bezugspersonen des Kindes und ein plötzlicher Beziehungsabbruch kann sich nachteilig auf die kindliche Entwicklung auswirken. Geduld, Zeit und Einfühlungsvermögen für die Besonderheiten eines Pflegekindes und dessen Herkunftsfamilie werden vorausgesetzt.

Während des Pflegeverhältnisses erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Wer kann Pflegeperson werden?

  • Ehepaare, nichtverheiratete Paare und Alleinstehende mit eigenem Einkommen
  • Personen, die über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen
  • Personen ohne lebensverkürzende oder ansteckende Krankheiten, schwere psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen
  • Pflegepersonen benötigen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis