Abschleppen/Entfernen von Fahrrädern
Warum werden die Fahrräder entfernt/abgeschleppt?
Abgestellte Fahrräder werden dort entfernt, wo sie andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden.
Am Konrad-Adenauer-Platz werden beispielsweise Fahrräder auf der für behinderte Mitmenschen angelegten Rampe abgestellt und am so genannten Handlauf angeschlossen. Der barrierefreie Zugang zum Hauptbahnhof für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Gehbehinderte, die den Handlauf zur sicheren Fortbewegung benötigen, ist deshalb nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet. Der Ordnungsamtliche Außendienst wird diese vermeidbare Behinderung der schwächsten Verkehrsteilnehmer nicht länger tolerieren und dort regelmäßig angeschlossene Fahrräder entfernen.
Anschlussmöglichkeiten für Fahrräder werden vom Ordnungsamtliche Außendienst und dem Tiefbauamt regelmäßig von „Fahrradleichen“ beräumt.
Wo und wann wurden Fahrräder entfernt?
Otto-von-Guericke-Straße 11-12 am 09.09.2024 - Hersteller "Konsul"
Was passiert mit den Fahrrädern und wie bekomme
ich mein Fahrrad wieder?
Die entfernten Fahrräder wurden in amtliche Verwahrung genommen. Die Eigentümer oder sonst Berechtigten können die Herausgabe der Fahrräder unter Nachweis der Empfangsberechtigung (z. B. mit dem zum Schloss passenden Schlüssel) beanspruchen. Der Herausgabeanspruch ist bei der
Landeshauptstadt Magdeburg
- Die Oberbürgermeisterin -
Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt
Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4
39104 Magdeburg
geltend zu machen.
Die Fahrräder können nach vorheriger teleonischer Terminabsprache zu folgenden Öffnungszeiten im Dienstgebäude Neues Rathaus/Bei der Hauptwache 4 abgeholt werden:
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Ansprechpartner ist:
Herr Breustedt
Bei der Hauptwache 2, (3. Etage)
Zimmer 3.5
Telefon: (0391) 540 2157
Termine können über die Hotline des Ordnungsamtes (0391) 540 5400 vereinbart werden.
Vor Herausgabe ist eine Gebühr zu entrichten.
Fahrräder, deren Herausgabe nicht beansprucht wird, werden verwertet oder - falls eine Verwertung aufgrund des Zustandes keinen Erfolg verspricht - entsorgt.