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Es gibt Kinder und Jugendliche, bei denen Eltern aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, angemessen zu erziehen und die Verantwortung für ein Kind zu tragen. Diese jungen Menschen haben in ihrer Familie häufig die Erfahrung von Benachteiligung und Beeinträchtigung gemacht. 

Andere kommen als unbegleitete minderjährige Ausländer nach Deutschland. Die Eltern können aus dem Ausland ihre Verantwortung nicht wahrnehmen und die jungen Menschen benötigen Unterstützung bei ihrem Ankommen in Deutschland.

Für diese Kinder übernimmt das Jugendamt Magdeburg die elterliche Sorge.

Unter elterlicher Sorge versteht man, das Recht und die Pflicht, sich um alle Angelegenheiten eines Kindes zu kümmern und es rechtlich zu vertreten.

Nimmt das Jugendamt die gesamte elterliche Sorge wahr, spricht man von einer Vormundschaft. Wenn das Jugendamt nur in einzelnen Wirkungskreisen das Sorgerecht hat, handelt es sich um eine Pflegschaft.

Näheres zur Vormundschaft und Pflegschaft finden Sie hier:

Vormundschaft erklärt · Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft

Unter dem untenstehenden Link finden Sie eine Broschüre, die jungen Menschen erklärt, welche Rechte sie haben und welche Aufgaben der Vormund hat. Im zweiten Teil des Heftes finden Eltern, Betreuerinnen und Betreuer und Pflegeeltern grundlegende Informationen zur Vormundschaft.

Dein Vormund vertritt Dich (bmfsfj.de)