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Hygienehinweise

 

1. Maßnahmen in Verbindung mit Hochwasser/Überschwemmungen

A. Überflutungsphase

Bei Hochwasser und in Überschwemmungsgebieten besteht immer die Gefahr, dass es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Ausbreitung von Infektionskrankheiten kommen kann. Die größten hygienischen Probleme ergeben sich jedoch erst am Ende der Überschwemmung, bei den Aufräumarbeiten. Vorsorglich möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zur Vermeidung von Infektionsgefahren geben.

Gegen fäkal-oral übertragbare Krankheiten schützt man sich am besten durch eine strikte Händehygiene und durch Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln, vor allem von sauberem Trinkwasser.

1. Trinkwasserversorgung

  • Ausschließliche Verwendung von Wasser aus dem zentralen Trinkwassernetz. Wird Wasser aus dem öffentlichen Netz für den menschlichen Gebrauch entnommen, sollte dieses stets abgekocht werden, bis sicher ist, dass es Trinkwasserqualität hat und sein Verzehr unbedenklich ist.
  • Problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung im Sicker- bzw. Überschwemmungsgebieten.
  • Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen bei einer Überschwemmung für die spätere Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u. ä nicht mehr geeignet ist.
  • Nach einer Überschwemmung sind vor Benutzung der Zentralen Trinkwasserversorgung zu Trinkwasserzwecken alle Wasserausläufe und Siebe sowie Waschbecken zu desinfizieren (Einwirkzeit beachten!) und anschließend mit klarem Wasser gründlich nachzuspülen. Auch Auskochen (mindestens 5 Minuten) statt der Desinfektion ist möglich.

2. Lebensmittel

  • Umgehende Entsorgung von durchfeuchteten, kontaminierten Lebensmittel.
  • Keine Bevorratung von Lebensmitteln, wenn die Gefahr von Kontamination gegeben ist.
  • Konserven sind vor dem Öffnen gründlich zu reinigen.
  • Alles Obst und Gemüse, welches mit Überschwemmungswasser Kontakt hatte, sollte auf keinen Fall verzehrt werden, auch das übrige Obst sollte nicht roh gegessen werden.
  • Entsorgung von Gemüse aus dem eigenen betroffenen Garten sowie erdnahem Obst durch Umgraben bzw. Gabe in den Müll

B. Aufräumphase

1. Allgemeine hygienische Hinweise

  • Einhalten von grundsätzlichen hygienischen Maßnahmen wie gründliches Hände waschen, besonders nach Aufräumarbeiten.
  • Beim Aufräumen Handschuhe, Gummistiefel und feuchtigkeitsabweisende Kleidung tragen. Der Kontakt der bloßen Haut mit Überschwemmungswasser, Schlamm oder Gegenständen, die mit Überschwemmungswasser in Kontakt gekommen sind, ist weitestgehend zu vermeiden.
  • Kein Verzehr von Lebensmitteln während der Aufräumarbeiten vor Ort. Das trifft auch für das Rauchen zu. Auf die Notwendigkeit der Händehygiene vor dem Rauchen oder dem Verzehr von Lebensmitteln wird nachdrücklich hingewiesen.
  • Zuerst sind die betroffenen Flächen im Nahrungsmittelbereich mit klarem Wasser zu reinigen. Im Weiteren sind handelsübliche desinfizierende Reiniger oder Desinfektionsmittel auf Basis von Chlor oder Aldehyden zu verwenden. Unbedingt die Herstellerangaben beachten, besonders zur Herstellung der Lösung und zu Einwirkzeiten.
  • Geschirr, das mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen ist, sollte vorsorglich vorerst nicht für den Nahrungsverzehr genutzt werden. Später kann dieses Geschirr nach gründlicher Reinigung oder Desinfektion wieder gebraucht werden.
  • Verunreinigte waschbare Textilien sind bei über 60 Grad im normalen Waschgang zu reinigen. Unter 60 Grad-Wäsche sollte desinfiziert /Beachtung der Einwirkzeit und Konzentration) und danach normal gewaschen werden. Für verunreinigte nichtwaschbare Textilien ist eine desinfizierende chemische Reinigung zu prüfen.
  • Nach dem Auspumpen sind die Kellerräume gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. Erst nach diesen Maßnahmen sollten diese Räume wieder als Abstellmöglichkeit genutzt werden.
  • Überflutete Gärten sind möglichst schnell umzugraben. Zunächst sensible Bereiche wie Hof- und Vorgärten, später der gesamte Garten. Mit dieser Maßnahme wird gleichzeitig die Geruchsbelästigung gemindert. Kinder sollten mit diesem Boden/Sand nicht spielen.

2. Insekten und Schadnagerbekämpfung

  • Zur Vermeidung von Belästigungen durch Schadnager bzw. Zunahme der Belästigung durch Insekten wird die grundsätzliche Entsorgung organischer Substrate empfohlen, da sie als Nahrungskette für die o. g. Lästlinge dienen.
  • Um die Lebensräume der Insekten einzuengen, ist stehendes Wasser zu vermeiden, Regentonnen, Eimer u. ä. sind zu entleeren.

3. Müll- und Fäkalienentsorgung

  • Die Müllentsorgung ist zu organisieren.
  • Die Entleerung von Fäkal, Sammel- und Güllegruben ist schnellstmöglich vorzunehmen.

4. Medizinische Versorgung

  • Immungeschwächte Personen und Kinder sollten nicht an Aufräumarbeiten in Gärten und Grundstücken beteiligt werden.
  • Personen, die an einer Hautkrankheit leiden oder bei denen eine Verletzung vorhanden ist sowie bei bestehenden Allergien, besonders gegen Insektenstiche, sollten nicht an Aufräumungsarbeiten teilnehmen.
  • Der Hausarzt sollte zur Vorsorge auch bei unklaren gesundheitlichen Störungen aufgesucht werden.
  • Beim Auftreten von Krankheitszeichen, insbesondere Durchfall, Erbrechen, Fieber sowie bei Verletzungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Da bei Aufräumarbeiten eine erhöhte Verletzungsgefahr besteht, ist auf einen aktuellen Tetanusimpfschutz zu achten.
  • Andere Schutzimpfungen, wie z. B. Hepatitis A sind in der Regel nicht erforderlich, gegenwärtige Empfehlungen sollten beachtet werden.

2. Maßnahmen in Verbindung mit Stromausfall

Broschüre Stromausfall - Vorsorge und Selbsthilfe