Inhalt

Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben. In Vorbereitung der Jägerprüfung bietet die Jägerschaft Lehrgänge an. Der Jagdschein muss dann bei der Unteren Jagdbehörde im Ordnungsamt am Hauptwohnsitz beantragt werden. Bei Antragstellung ist eine abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung vorzulegen. Allein der Jagdschein berechtigt aber nicht zum Jagen in einem Jagdbezirk. Dafür ist die Erlaubnis vom Jagdpächter des Jagdbezirkes einzuholen.