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Aktualisierte Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt

Parallel zur geänderten 8. Eindämmungsverordnung des Landes gilt ab dem 4. November 2020 in Magdeburg eine Allgemeinverfügung. Diese untersetzt die Maßnahmen des Landes und gibt an, ab welchem Inzidenzwert verschärfte Regeln gelten. Vorgestellt wurden diese von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Amtsarzt Dr. Eike Hennig auf einer Pressekonferenz. Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass überall dort im öffentlichen Raum, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, die Maskenpflicht greift.

Mit der zweiten Änderung der 8. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gelten auch in der Landeshauptstadt Magdeburg Bußgelder, um das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes durchzusetzen. Grundsätzlich richtet sich das Bußgeld zunächst nach dem Inzidenzwert. Die Geldstrafe bei einem Wert von 35 Covid-19-Fällen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen beläuft sich auf 50 Euro. Bei Inzidenzwerten ab 50 beträgt das Bußgeld 75 Euro. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper erklärte in einer Pressekonferenz am 2. November, dass eine wiederholte Missachtung der Tragepflicht mit einem steigenden Bußgeld belegt wird. 

„Noch höhere Bußgelder sollen verhängt werden, wenn sich Menschen wiederholt nicht an die Maskenpflicht halten. Wenige unvorsichtige Menschen sind die Ursache für das exponentielle Anwachsen der sehr hohen Infektionszahlen“, so Dr. Trümper.

Inzwischen sind aus der Geburtstagsfeier am 17. Oktober in Magdeburg 83 positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen identifiziert worden.

„Dies allein macht eine Inzidenz von 35 aus. Ohne die Party würden wir heute wohl einen Inzidenzwert von lediglich 65 haben. Das ist ein Drama. Das Ordnungsamt ermittelt nach wie vor die Zusammenhänge. Aber fest steht, dass ich ein solches Superspreader-Event in Magdeburg nicht noch einmal erleben möchte.“

Die Lage ist ernst: Appell an die Vernunft

Eindringlich appelliert Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper an die Einsicht, Vernunft und das Verständnis aller Magdeburger*innen:

  • Reduzieren Sie die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum und verzichten Sie im November generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten!

  • Halten Sie immer einen Abstand von mindestens1,5 Meter zu anderen Personen ein, die keine Angehörigen Ihres eigenen Hausstandes sind!

  • Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur dort, wo es vorgeschrieben ist, sondern immer auch dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen nicht gewahrt werden kann, egal ob in geschlossenen Räumen oder im Freien!

  • Denken Sie daran, sich regelmäßig die Hände zu waschen!

  • Sorgen Sie in geschlossenen Räumen für einen regelmäßigen Luftaustausch!

  • Beachten Sie die Husten- und Niesetikette!

  • Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung!

Die aktuelle Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Magdeburg  wird auch im Amtsblatt der Landeshauptstadt veröffentlicht.

Inzidenzwert der Stadt liegt bei 101,02

Der Inzidenzwert der Stadt lag am 2. Oktober bei 101,02 Coronainfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen. Seit März haben sich 898 Magdeburger*innen mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert.

Amtsarzt Dr. Eike Hennig betonte, dass der Inzidenzwert in Magdeburg zurzeit täglich über 100 liegt und dass die oberste Priorität ist, diesen wieder zu senken, die Nachverfolgung weiterhin zu optimieren und die Ressourcen zu schützen. Auch der Situation in Gemeinschaftseinrichtungen wie Pflegeheimen, Schulen und Kitas soll gesondert eine besondere Überwachung gelten.

„Unsere Anstrengungen richten sich immer danach, die vorhandenen Krankenhausbetten und das vorhandene Personal nicht zu überlasten. Das geht nur unter strenger Befolgung der Eindämmungsmaßnahmen und vor allem der Kontaktbeschränkung. In Pflegeheimen wurden zwei Menschen, einer davon eine Pflegekraft, positiv auf Covid-19 getestet. In sechs Schulen der Landeshauptstadt traten jeweils positive Fälle auf und 16 Kitas meldeten vereinzelte Coronainfektionen“, fasste Dr. Hennig zusammen.

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen bemüht sich das Gesundheitsamt darum, dass nur die betroffenen Klassen oder Gruppen in Quarantäne geschickt werden, da eine Infektionskette von Kind zu Kind bisher nicht beobachtet wurde. Weitere Informationen, wie mit positiv Getesteten in Schulen und Kitas umgegangen wird, gibt es online unter Magdeburg - Handlungsleitfaden.