Beratung in Kindertagespflege als berufliche Perspektive für Interessierte und als Kindertagespflegeperson
Wenn Sie bereits Kindertagespflegeperson sind oder es noch werden wollen, finden Sie auf dieser Internetseite wichtige Orientierungshilfen.
Legen Sie zudem Wert auf eine qualifizierte fachliche Beratung oder haben einfach nur Gesprächsbedarf rund um die Kindertagespflege? Dann sind Sie bei uns in der Fachberatung Kindertagespflege richtig. Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen.
Allgemeine Informationen
Kinder in Tagespflege zu betreuen, ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Maximal bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig dürfen in der familienähnlichen Betreuungsform betreut werden.
- Das Jugendamt, hier der Fachbereich Kindertagespflege, ist im Rahmen der Fachaufsicht zuständig für die fachliche Beratung, Begleitung und Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen. Der Fachbereich trägt die Gesamtverantwortung für die Aufgaben in der Kindertagespflege, insbesondere im Rahmen der Beratung und Unterstützung in pädagogischen Spezialfragen z. B. im Umgang mit Sorgeberechtigten, bei der Aufstellung der Konzeption, bei der Vermittlung von Kindern, in organisatorischen sowie rechtlichen Fragen. Hier greift dann der § 23 insbesondere Absatz 4 SGB VIII zur Beratung in allen Fragen, die Kindertagespflege betreffend, sowie der Sicherstellung des Kinderschutzes gemäß § 8a (4) SGB VIII unter Berücksichtigung des § 72a SGB VIII. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesverbandes für Kindertagespflege.
- Zudem beraten wir Sie gern, falls die Kindertagespflege eine berufliche Perspektive für Sie darstellen könnte.
- Des Weiteren wird der kollegiale Austausch der Kindertagespflegepersonen untereinander unterstützt und gefördert.
Erforderliche Unterlagen
Erst wenn Sie sicher sind, dass Sie die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ausüben möchten, sind Unterlagen erforderlich. Wie, wann, und welche Unterlagen im Bereich Kindertagespflege einzureichen bzw. vorzulegen sind, erfahren Sie in persönlichen Gesprächen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- § 23 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII) (insbesondere Abs. 4: Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege)
- § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- § 21 KiFög (Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt)
- Tagespflegeverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch. Sie können dazu gern unsere Online-Terminvereinbarung nutzen. Sie erreichen uns aber auch per Mail beziehungsweise telefonisch. Zum vereinbarten Erstberatungstermin müssen Sie keine Unterlagen mitbringen.
Voraussetzungen
- Sie sind bereits eine Kindertagespflegeperson oder
- Sie interessieren sich für die Kindertagespflege als berufliche Perspektive und haben einen Real- oder einen vergleichbaren Schulabschluss
Weitere Ergänzungen/Hinweise
Es gibt neben der Tätigkeit der Kindertagespflege in angemieteten Räumlichkeiten auch die Möglichkeit diese im Haushalt von Sorgeberechtigten oder im eigenen Haushalt auszuüben. Üben Sie Kindertagespflege in Ihrem Haushalt aus, dann müssen alle bei Ihnen lebenden Personen, die über 18 Jahre alt sind, ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG sowie ein Gesundheitszeugnis vorlegen.
Werden Sie im Haushalt von Sorgeberechtigten tätig, dann müssen Sie eng mit den Sorgeberechtigten zusammenarbeiten und die Betreuung sowie Erziehung im Sinne dieser umsetzen.