Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen
Wichtige Hinweise
KFZ online
Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)
Dieses Portal steht ab sofort zur Verfügung!
Stufe 1: Seit dem 1. Januar 2015 können internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden.
Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
Stufe 2: Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen.
Stufe 3: Seit 06.05.2020 ist die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Erstmals wird die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung eingeführt. Bei der Umschreibung besteht nun für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Voraussetzungen für die internetbasierten Vorgänge sind:
Ein Fahrzeug mit:
- KFZ-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit verdecktem Sicherheitscode (bei Außerbetriebsetzung nur Zulassungsbescheinigung Teil I)
- der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels ( eAT) mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion ( eID)
- ein Kartenlesegerätes oder ein geeignetes NFC-fähiges Smartphone inkl. 6-stellige PIN oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
- eine Software, für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Lesegerät
Hinweise (Stand 16.12.2022):
Derzeit funktioniert i-Kfz nicht in allen Stufen stabil. Sollten sie Nachfragen zur ordnungsgemäßen Erledigung Ihres Vorganges haben, schreiben Sie uns : Strassenverkehrsabteilung@kfz.magdeburg.de
Bezahlmöglichkeiten
per Kreditkarte (Die Kreditkartenzahlungen erfolgen im 3-D Secure Verfahren.)
oder über folgende Bezahlportale
Zur Bearbeitung Ihrer i-Kfz-Angelegenheiten werden Sie mit nachfolgenden Link zum Portal der "ekom21" weitergeleitet.
Ausführliche Beschreibungen
- Wie funktioniert die vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges im Internet?
- Wie funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeuges im Internet?
- Wie funktioniert die Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeugs im Internet?usw.
- Welche Unterlagen werden benötigt? mit Musterbildern
- Wie wird eine Stempelplakette angebracht?
Gebühren
- Gebühr: 6,90 Euro
Außerbetriebsetzung innerhalb und außerhalb des Zulassungsbezirkes. Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Allgemeine Informationen
Seit dem 01. März 2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt". Dies hat u. a. zur Folge, dass Fahrzeuge max. 7 Jahre lang wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart.
Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt müssen Sie den kürzesten Weg (ohne Umweg) nehmen.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Jedoch können Fahrzeuge auch in jeder anderen Stadt/jedem anderen Landkreis abgemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein), wenn der Halter persönlich erscheint.
Wenn eine beauftragte Person die Außerbetriebsetzung vornimmt, hat diese eine vom Halter gefertigte formlose Erklärung vorzulegen, woraus die Berechtigung ersichtlich ist. - Wenn das Fahrzeug auf eine juristische Person zugelassen war, ist grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung II vorzulegen.
- Bei einer eingetragenen Sicherungsübereignung wird die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II durch die schriftliche Zustimmung der Bank zur Außerbetriebsetzung ersetzt. - Kennzeichenschilder
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder
- formlose Verbleibserklärung bzw. Verwertungsnachweis (bei Entsorgung von PKW's und Klein-LKW's bis 3,5t Gesamtgewicht im Ausland bzw. deren Verwertung im Inland)
Fristen
Zu beachten ist eine wichtige Neuerung bezüglich der Wiederzuteilung des Kennzeichens:
Fahrzeuge, die ab dem 01.03.07 außer Betrieb gesetzt werden, "behalten" nicht mehr automatisch "ihr" Kennzeichen. Dieses wird künftig nach kurzer Frist vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben. Wenn Sie dieses Kennzeichen anschließend wieder für die spätere Wiederzulassung verwenden möchten, sollten Sie unbedingt eine Vorreservierung Ihres Kennzeichens bei der Zulassungsbehörde vornehmen lassen.
Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.03.2007 nach altem Recht stillgelegt wurden, werden die Kennzeichen erst 18 Monate nach Stilllegung freigegeben.
Onlinedienste
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Internetbasierte KfZ-Zulassung
Im Online-Dienst ist die Abwicklung von Zulassungsvorgängen von der Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung bis hin zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges möglich.