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Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen

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Mit der "Bescheinigung in Steuersachen" können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. Das ist oft notwendig, wenn Sie zum Beispiel ein Unternehmen gründen oder öffentliche Aufträge erhalten wollen.

Allgemeine Informationen

Mit der "Bescheinigung in Steuersachen", die auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet wird, können Sie nachweisen, dass Sie steuerlich zuverlässig sind. 

Die Vorlage einer "Bescheinigung in Steuersachen" ist oft erforderlich, wenn Sie zum Beispiel:

  • eine gewerberechtliche Erlaubnis beantragen, zum Beispiel für:
    • Gaststättengewerbe
    • Reisegewerbe
    • Personenbeförderung
    • Immobilienhandel
  • sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben
  • Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern möchten

Eine "Bescheinigung in Steuersachen" kann auch privaten Auftraggeberinnen und Auftraggebern als Entscheidungshilfe dienen.

Jede "Bescheinigung in Steuersachen" enthält Angaben zu Ihrer Person und zu Ihren steuerlichen Verhältnissen in den letzten Jahren, unter anderem:

  • Höhe von Steuerschulden
  • Pünktlichkeit bei Zahlungen
  • Pünktlichkeit bei der Abgabe von Steuererklärungen
  • gegebenenfalls Informationen zu Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten

Die "Bescheinigung in Steuersachen" gibt nur Auskunft über Ihre aktuelle steuerliche Situation. Sie ist wertungsfrei und enthält keine Prognose über Ihr zukünftiges Verhalten.

Die "Bescheinigung in Steuersachen" stellt Ihnen Ihr Finanzamt aus.

Für eine "Bescheinigung in Steuersachen", die Auskunft über kommunale Steuern geben soll, ist Ihre Kommunalverwaltung zuständig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer

Zuständige Stelle

Finanzamt

Erforderliche Unterlagen

  • wenn Sie den Antrag online oder schriftlich einreichen: formloser Antrag an das Finanzamt mit Angaben zu:
    • Anzahl der benötigten Ausfertigungen
    • Mitteilung, für welchen Zweck Sie die Bescheinigung benötigen
  • wenn Sie den Antrag schriftlich einreichen, zusätzlich:
    • Personaldokument in Kopie, zum Beispiel Personalausweis
    • Steuernummer, steuerliche Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Für Ihren Wohnort liegen keine Informationen zur Zuständigkeit in unserem System vor. Alternativ können Sie im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt weitere Informationen abrufen.

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