Zu Wahlen in Magdeburg kandidieren
Beschreibung
Zu Europawahlen und den Landeslisten der Landtags- und Bundestagswahlen erfolgen die Einreichungen bei der Landes- bzw. Bundeswahlleitung, nicht beim Magdeburger Wahlamt.
Erforderliche Unterlagen
Ergänzend sind Unterlagen zur Wahlberechtigung einzureichen, die über gesonderte Stellen des BürgerServices der Landeshauptstadt Magdeburg (bzw. über die jeweils melderechtlich zuständige Stelle) einzuholen sind.Weiterführende Informationen erteilt das Wahlamt (im Internet: im Bereich „Wahlbewerber*innen“ unter (https://www.magdeburg.de/Bürger-Stadt/Stadt/Wahlen) beziehungsweise zu Wählbarkeits- und Wahlrechtsbescheinigungen die melderechtlich verantwortliche Stelle (in der Landeshauptstadt Magdeburg die gesonderte Stelle des BürgerService; im Internet unter magdeburg.de/buergerservice).
Gebühren
Fristen
Rechtsgrundlagen
Verfahrensablauf
Wo wahlgesetzliche Grundlagen es festlegen, sind Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen zu sammeln.
Ergänzende Bescheinigungen zur Wählbarkeit der kandidierenden Personen und ggf. zur Wahlberechtigung der Personen, die den Wahlvorschlag per Unterschrift unterstützen, werden bei den jeweils verantwortlichen Stellen des BürgerService bzw. des verantwortlichen Amtes eingeholt.
Die Einreichung hat bis zum wahlgesetzlich festgelegten Fristtermin in schriftlicher Form zu erfolgen. Es wird um vorherige Terminvereinbarung beim Wahlamt gebeten.