Inhalt

Vorbereitungsdienst

Stadtobersekretäranwärter

(m/w/d)

ab 01. September 2026

Als Stadtobersekretäranwärter und Stadtobersekretäranwärterinnen bezeichnet man Beamte und Beamtinnen im 2-jährigen Vorbereitungsdienst in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals mittlerer allgemeiner Verwaltungsdienst), der im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet wird.

Ausbildungsinhalte

Folgende Inhalte werden während des Vorbereitungsdienstes vermittelt:

  • allgemeine Verwaltungsaufgaben (Personalwesen, Verwaltungstechnik, Geschäftsverkehr, Schriftgutverwaltung)
  • Eingriffsverwaltung (Ordnungswesen, Bauwesen)
  • Leistungsverwaltung (z. B. Sozial- und Wohnungswesen)
  • Finanzverwaltung (Finanz- und Abgabenwesen, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen)

Theoretische Ausbildung

Statt in einer Berufsschule lernen Stadtobersekretäranwärter und Stadtobersekretäranwärterinnen die theoretischen Inhalte im Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. Unterrichtsfächer sind unter anderem Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Beamtenrecht, Besoldungsrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Sozialhilferecht, Baurecht, Bürgerliches Recht, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Rechtsanwendung, Finanzwesen und Betriebswirtschaftslehre.

Bewerbungsverfahren

Bewerben kann sich, wer:

  • einen guten Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen kann
  • eine gute Allgemeinbildung und gute Kenntnisse insbesondere in Mathematik und Deutsch besitzt
  • sich gut mündlich und schriftlich ausdrücken kann
  • engagiert, freundlich, verantwortungsbewusst, zielstrebig und selbstständig ist

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer gesundheitlichen Eignung, nachgewiesen durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union

Das 32. Lebensjahr darf zum Beginn des Vorbereitungsdienstes am 01.09.2026 noch nicht vollendet sein (Aufgrund von minderjährigen Kindern, welche im Haushalt leben, verschiebt sich die o.g. Grenze. Sollte es hierbei Rückfragen geben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.)

Die Höchstgrenzen gelten nicht für Personen, die unter das SVG fallen.

Weitere Informationen

Die Landeshauptstadt Magdeburg engagiert sich aktiv für die Chancengleichheit. Daher werden alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise begrüßt.

Bewerbungen von Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Bewerberportal einzureichen:

www.interamt.de; Interamt ID 1337722, A 03/25

Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.

Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie:
für Fragen zum Bewerbungsprozess: Frau Meynhardt, Tel.: 0391/540 2523

Hinweise zum Schutz personenbezogener Daten und deren Verarbeitung im Rahmen des Bewerberverfahrens.

15.08.2025