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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Die Beantragung eins sofort ausgestellten Kindereisepasses ist seitdem nicht mehr möglich. Gültige Kinderreisepässe behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie können allerdings nicht mehr verlängert werden.

Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Eltern, die mit ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, müssen nunmehr unbedingt rechtzeitig prüfen, ob für das Kind ein gültiges Reisedokument vorhanden ist.

Wir empfehlen den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder in einem BürgerBüro Ihrer Wahl zu beantragen.

Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Es muss sich rechtzeitig vor Reiseantritt über die für die Reise benötigten Ausweisdokumente informiert werden!

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten bzw. aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, gibt es unter  Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweisen.

Es gilt zu beachten, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument ist teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass) beantragt werden.

Antragstellung

Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Die Beantragung kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn dabei die Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles vorgelegt werden kann und kein Zweifel an deren Richtigkeit besteht (Vorlage Einverständniserklärung auch formlos möglich) und des Personalausweises des anderen Elternteiles). Die Antragstellung durch lediglich ein Elternteil kann dann erfolgen, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht diesem Elternteil allein zusteht (Nachweis ist erforderlich).

Lichtbilder:

In den stationären Bürgerbüro-Standorten befinden sich Fototerminals. Die Kosten betragen dann 7,00 Euro. Ab dem 01.05.2025 dürfen keine Lichtbilder mehr mitgebracht werden. Außer in der Behörde dürfen nur noch zertifizierte private Fotodienstleister biometrische Fotodateien aufnehmen.

Lieferzeiten:

Die Lieferzeiten der Bundesdruckerei betragen zurzeit mind. 8 Wochen. Wir bitten Sie, dies bei der Beantragung zu beachten.